In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der
Wilstermarsch Energie GmbH & Co. KG (Registergericht: Pinneberg 5035), Neufeld 4a, 25554 Dammmfleth, vertr.d.d. GF. Armin Wiggers, Neufeld 4a, 25554 Dammfleth, vertr. d. d. pers.haftende Gesellschafterin Verwaltungsgesellschaft Wilstermarsch Energie GmbH, Neufeld 4a, 25554 Dammfleth
ist heute, 20.07.2017, 12.40 Uhr, Prof. Dr. Pannen, Neuer Wall 25, 20354 Hamburg zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt und ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden (§§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 22 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbeweglich Gegenstände betroffen sind, bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Amtsgericht Itzehoe, 20.7.2017 Amtsgericht Itzehoe, 28 IN 53/17
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