Veröffentlichung nach § 11a Absatz 1 VermAnlG
1. Als Betreff erkennbares Schlagwort, das den wesentlichen Inhalt der Veröffentlichung zusammenfasst:
Reduzierung der Gewinnausschüttung
2. Name des Veröffentlichungspflichtigen einschließlich seiner Anschrift:
Name: |
Windkraftanlagen Creglingen GmbH & Co. KG |
Anschrift: |
An der Limpurgbrücke 1, 74523 Schwäbisch Hall |
Staat: |
Deutschland |
3. Bezeichnung der Vermögensanlage/ -n sowie das Veröffentlichungsdatum des Verkaufsprospektes:
Bürgerwindpark Klosterwald
Vermögensanlagen-Verkaufsprospekt in der Fassung vom 30.09.2014 (veröffentlicht am 07.11.2014); einschließlich der Nachträge Nr. 1 vom 17.11.2014 (veröffentlicht am 28.11.2014) und Nr. 2 vom 13.11.2015 (veröffentlicht am 25.11.2015)
4. Zu veröffentlichende Tatsache gemäß § 11a Absatz 1 VermAnlG:
Die Emittentin hat aus wirtschaftlichen Gründen in Abstimmung mit ihrem Hauptgesellschafter sowie den weiteren Betreibern im Windpark Klosterwald den Vollwartungsvertrag mit GE Wind Energy GmbH bis zum Ablauf des 20. Betriebsjahres zur Risikominimierung mit Wirkung vom 13.09.2019 verlängert, wodurch sich die Wartungskosten erhöhen. Zugleich hat sich mittelfristig die Kostenposition im Umspannwerk Nassau GmbH & Co. KG – an welcher die Emittentin beteiligt ist – durch die zu tragende Gewerbesteuer, höhere Betriebskosten als geplant und die von ihren Gesellschaftern am 27.02.2019 beschlossene Vergütung der Geschäftsführung der Umspannwerk Nassau GmbH & Co. KG erhöht. Nachträglich erforderliche Baumaßnahmen bzw. bekannt gewordene Nachforderungen der Gemeinden und Anlieger aus in der Bauphase entstandenen Wegschäden erhöhen aufgrund vertraglicher Vereinbarungen, den der WP Klosterwald Infrastruktur GmbH & Co. KG durch die Emittentin bereitzustellenden Investitionskostenzuschuss für die Errichtung und den Erhalt der Windparkinfrastruktur. Weiter muss die Emittentin vorrangig ihrer Verpflichtung nachkommen, noch offene Darlehen des finanzierenden Kreditinstitutes zu bedienen, bevor Auszahlungen an die Anleger erfolgen können.
Neben der den Anlegern bereits am 09.04.2018 mitgeteilten Reduzierung der prognostizierten Stromproduktion, haben die vorgenannten Umstände kumulativ eine Reduzierung der voraussichtlichen Erlöse unter gleichzeitiger Erhöhung der Aufwendungen zur Folge. Eine darauf begründete Neubewertung der wirtschaftlichen Situation der Windkraftanlagen Creglingen GmbH & Co. KG führt zu einer Anpassung der Erwartung hinsichtlich der Höhe der Gewinnausschüttung über die gesamte Laufzeit der o.g. Vermögensanlage, bezogen auf das Eigenkapital und der Rendite nach der Methode des internen Zinsfußes. Daher werden die Ausschüttungen an die Anleger nicht in der im o.g. Verkaufsprospekt prognostizierten Höhe erfolgen.
5. Datum des Eintritts der der Tatsache zugrunde liegenden Umstände:
Die Neubewertung der wirtschaftlichen Prognose und die damit einhergehende Anpassung der Erwartung hinsichtlich der Höhe der Gewinnausschüttung sowie des internen Zinsfußes erfolgte zum 20.11.2019.
6. Kurze Erklärung, inwieweit die Tatsache den Emittenten oder die von ihm emittierte Vermögensanlage unmittelbar betrifft, soweit sich dies nicht schon aus den Angaben zu Nummer 4 ergibt:
7. Erklärung, aus welchen Gründen die Tatsache, die sich auf den Emittenten oder die von ihm emittierte Vermögensanlage unmittelbar bezieht und nicht öffentlich bekannt ist, geeignet ist, die Fähigkeit des Emittenten zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Anleger erheblich zu beeinträchtigen, soweit sich dies nicht schon aus den Angaben zu Nummer 4 ergibt:
8. Hinweis:
Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsache unterliegt nicht der Prüfung durch die Bundesanstalt.
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