Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat den Eilantrag der Stadt Bernau bei Berlin gegen die Genehmigung eines Windenergievorhabens mit Beschluss vom 2. April 2025 (Az.: OVG 7 S 3/24) abgelehnt. Damit ist der Weg für den Bau von sieben Windrädern, von denen zwei auf dem Stadtgebiet von Bernau geplant sind, vorerst frei – der Beschluss ist rechtskräftig.
Stadt gegen Wind – ohne Erfolg
Die Stadt Bernau hatte im Planungsverfahren ihre Zustimmung zu dem Projekt verweigert und sich anschließend mit einem gerichtlichen Eilantrag gegen die erteilte Genehmigung zur Wehr gesetzt. Zur Begründung verwies sie unter anderem auf den inzwischen in Kraft getretenen Integrierten Regionalplan Uckermark-Barnim, der bestimmte Vorranggebiete für die Windenergienutzung ausweist. Die Standorte der beiden Bernauer Windräder befinden sich außerhalb dieser Vorrangflächen.
Zusätzlich brachte die Stadt diverse weitere Argumente gegen das Vorhaben vor: negative Auswirkungen auf das Landschaftsbild, den Naturschutz (u.a. in Bezug auf den Rotmilan), Lärmemissionen, fehlende Erschließung sowie Widersprüche zum Flächennutzungs- und Landschaftsplan der Stadt.
Gericht: Keine durchgreifenden Bedenken
Das Oberverwaltungsgericht sah diese Argumente jedoch als nicht ausreichend an, um das Vorhaben vorläufig zu stoppen. Zwar seien die Vorranggebiete für Windenergie im Regionalplan grundsätzlich zu berücksichtigen, doch sei nicht automatisch jede Fläche außerhalb dieser Vorranggebiete ausgeschlossen. Entscheidend sei, ob das konkrete Vorhaben mit den Zielen der Raumordnung unvereinbar sei – und das sei hier nicht der Fall.
Auch die Lärmschutzgrenzen würden eingehalten, so das Gericht. Naturschutzrechtlich bestünden keine Einwände, insbesondere nicht in Bezug auf den häufig geschützten Rotmilan. Die weiteren von der Stadt Bernau vorgebrachten Punkte sah das Gericht ebenfalls nicht als entscheidungserheblich an.
Fazit
Mit dem Beschluss hat das Oberverwaltungsgericht klargestellt, dass kommunale Planungen und Regionalpläne Windkraftvorhaben nicht automatisch blockieren, wenn diese sorgfältig genehmigt wurden und im Einklang mit den übergeordneten rechtlichen Rahmenbedingungen stehen. Für den Ausbau der erneuerbaren Energien ist dies ein weiteres Signal: Der öffentliche Belang an der Windenergie hat in vielen Fällen ein starkes Gewicht – auch gegenüber lokalen Bedenken.
Der Beschluss ist rechtskräftig.
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