In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Windreich GmbH, Esslinger Str. 11-15, 72649 Wolfschlugen (AG Stuttgart, HRB 744341), vertreten durch: Werner Heer, Esslinger Str. 11-15, 72649 Wolfschlugen, (Geschäftsführer), hat die Schuldnerin ihren Antrag auf Anordnung der Eigenverwaltung wirksam zurückgenommen. Daher ist heute, am 22.11.2013, um 11:00 Uhr, unter Abänderung des gerichtlichen Beschlusses vom 06.09.2013 angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt Holger Blümle, Danneckerstraße 52, 70182 Stuttgart, Tel.: 0711/23889-0, Fax: 0711/23889-30, E-Mail: mschulz@schubra.de
bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, auf den Namen der Schuldnerin neue Konten zu eröffnen, über Konten der Schuldnerin zu verfügen, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
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