Wer zum Winterurlaub oder Wintersport startet, sollte gut abgesichert sein, rät die Verbraucherzentrale Thüringen.
Eine Haftpflicht- und Unfallversicherung sind für Wintersportler unabdingbar. Wer seinen Winterurlaub im Ausland verbringt, sollte zudem eine private Auslandskrankenversicherung im Gepäck haben.
Jahr für Jahr verursachen Wintersportunfälle erhebliche Verletzungen und Schäden. Gute und sichere Ausrüstung, Erfahrung und sportliches Können helfen Risiken zu minimieren und sind in Notsituationen entscheidend. Dennoch können Gefahrensituationen nie ausgeschlossen werden. „Wer sich zum Wintersport begibt, sollte auf jeden Fall vorher seine Versicherungslage checken, denn nicht alle Notsituationen sind automatisch bei jeder Versicherung eingeschlossen. Wer Mitglied in einem Verein ist, sollte zudem prüfen, ob für die geplanten Aktivitäten bereits im Rahmen der Vereinsmitgliedschaft ausreichend Versicherungsschutz besteht“, rät Andreas Behn, Referatsleiter Finanzdienstleistungen der Verbraucherzentrale Thüringen. Dabei sollten immer die vollständigen Versicherungsbedingungen gelesen und im Zweifelsfall beim Versicherungsgeber genau nachgefragt werden, rät der Experte.
Private Unfallversicherung
Freizeitsportler sind, wenn ein Vertrag abgeschlossen wurde, bei Sportunfällen in der Regel über eine private Unfallversicherung abgesichert. In den meisten privaten Unfallversicherungen sind allerdings Risikosportarten nicht mitversichert. Was eine Risikosportart ist, wird allerdings nicht definiert. Nach Auffassung einiger Versicherer gehören auch Skifahren oder Snowboarden dazu.
Die Absicherung von Risikosportarten in der privaten Unfallversicherung variiert von Unternehmen zu Unternehmen. Es gibt viele Versicherer, die Unfälle durch Risikosportarten ausschließen, einige haften aber auch in diesem Fall. Bei manchen privaten Unfallversicherungen kann eine Risikosportversicherung durch einen zusätzlichen Risikozuschlag gesichert werden. Wer eine Sportart mit einem hohen Unfallrisiko ausübt, sollte trotzdem ausreichend versichert sein. Ansonsten besteht die Gefahr, auf hohen Behandlungskosten sitzen zu bleiben oder im Falle von Invalidität keinen Anspruch auf eine sofortige Rente zu haben.
Wer als Risiko- oder Extremsportler darüber nachdenkt, eine private Unfallversicherung abzuschließen, sollte sich dringend individuell beraten lassen und so herausfinden, welche Versicherung für ihn und seine Sportart am besten geeignet ist. Achten sollte man bei der Wahl des Versicherers nicht allein auf den Preis, sondern auch auf die konkreten Versicherungsbedingungen und Klauseln.
Risikolebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung
Wintersportler sollten immer auch eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit sowie eine Risikolebensversicherung in Erwägung ziehen, vor allem wenn Unterhaltsverpflichtungen oder gemeinsame finanzielle Belastungen bestehen.
Wer aufgrund eines Unfalls nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann, braucht finanzielle Mittel, um seinen Lebensstandard trotzdem angemessen aufrecht zu erhalten.
Auslandsreisekrankenversicherung
Bei plötzlich auftretenden Erkrankungen oder Unfällen im Ausland kann eine Auslandsreisekrankenversicherung von existenzieller Bedeutung sein. Sie deckt die Kostendifferenz ab, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird. Sie sollte alle notwendigen medizinischen Behandlungen sowie die Organisation und Kosten eines im Krankheitsfall erforderlichen Rücktransports nach Deutschland übernehmen. So kann bspw. ein mehrwöchiger Aufenthalt in einem Krankenhaus außerhalb der EU bzw. der Staaten mit Sozialversicherungsabkommen schnell zum finanziellen Ruin führen wenn keinerlei Versicherungsschutz für Angehörige der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Alle mit einer Behandlung in Zusammenhang stehenden Kosten müssen von den Betroffenen aus eigener Tasche und in der Regel sofort vor Ort bezahlt werden. Selbst innerhalb Europas erstattet die Krankenkasse nicht immer alles. Häufig rechnen Ärzte auch privat ab. Wer seine Rechnung zu Hause bei der Krankenkasse einreicht, erhält dann nur Kosten ersetzt bis zur Höhe der deutschen Sätze. Von einem Krankenrücktransport ganz zu schweigen
Private Haftpflichtversicherung
Kommen bspw.bei einem Skiunfall andere Personen zu Schaden, übernimmt in erster Linie die private Haftpflichtversicherung bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme die berechtigten Ansprüche des Unfallopfers wie z.B. Behandlungskosten, Schmerzensgeld oder Verdienstausfall. Sie dient aber gleichzeitig auch als Rechtsschutzversicherung und schützt so den Versicherten vor unberechtigten oder überzogenen Forderungen.
Spezielle Policen wie eine Wintersportgeräteversicherung sind dagegen nach Auffassung der Verbraucherzentrale Thüringen nicht erforderlich, da beispielsweise der Verlust der Ski durch Raub oder Einbruchdiebstahl durch die Hausratversicherung abgedeckt wird.
Quelle: VBZ Thüringen
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