Nun, möglich kann das schon sein. Worum geht es? Nun, der Veranstalter will, dass die Händler trotz Verbots ihre Weihnachtsstände auf dem Gelände der Rennbahn in Hoppegarten heute öffnen sollen. Was soll solch eine Forderung? Er weiß doch, dass er das nicht darf!! Der Bescheid der Gemeinde Hoppegarten ist doch da eindeutig!
Nun könnte man vermuten, dass er möglicherweise die Schausteller aufs Glatteis führen will, um damit nicht schadensersatzpflichtig zu sein. Wenn dem so wäre, vom Gedanken her, dann wäre das eine ganz miese Tour, die man dann auch so öffentlich bekanntmachen muss, dass dieser Veranstalter niemals mehr eine Chance hat, einen Markt zu veranstalten.
Der Veranstalter weiß doch ganz genau, warum der Markt nicht stattfinden darf. Hier sollten unserer Meinung nach auch die Justizbehörden einmal genau hinschauen, was da alles so passiert ist, wenn der Veranstalter die Gelder nicht zurückbezahlt.
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