Leser unserer Plattform wissen, dass wir ein großer Kritiker der Angebote auf der Internetplattform anleger-beteiligungen.de sind. Hier werden gesetzlich vorhandene Ausnahmenbestimmungen zum Geldeinsammeln in Serie genutzt o h n e, dass es dafür eine konkrete gesetzliche Vorschrift gibt, wie man die Anleger zu Informieren hat.
Das muss ich aus unserer Sicht schnellstmöglich verändern. Auch hier muss der Gesetzgeber ganz klar sagen, dass jedes Angebot mit einem AIB Anleger Informations Blatt versehen werden müssen, was der BaFin im Vorhinein zur Kenntnis gebracht werden muss, ähnlich wie beim Crowdfunding.
Zudem kann es nichts ein, dass man hier Millionen von Anlegergeldern einsammeln kann ohne eine qualifizierte Beratung durchführen zu müssen. Hier muss eine Beratung von Seiten eines Finanzberaters erfolgen der über die Zulassungen nach §34 F Absatz 3 der Gewerbeordnung erfolgen. Das sollte eine Mindestanforderung sein.
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