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Startseite Vorsicht Verbraucherschutzinformationen Wir fragen nach! Wer steht hinter LV-Ankaufsgesellschaften!
Verbraucherschutzinformationen

Wir fragen nach! Wer steht hinter LV-Ankaufsgesellschaften!

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Es wird derzeit viel in der Branche über LV-Ankaufsgesellschaften gesprochen und diskutiert, auch die BaFin hat sich dem Thema angenommen, und ein erstes Urteil zur Untersagung eines solchen Geschäftsbetriebes gibt es auch schon.

Für das Gelingen eines jeden Produktes ist natürlich immer der Initiator mit verantwortlich. Deshalb wollen wir uns natürlich auch einmal den Hintermännern/Hinterfrauen widmen bzw. den Personen die sich um den Vertrieb kümmern. So manche „Überraschung“ kann man da schon erleben, zumindest erging es uns so.

Da gibt es zum Beispiel Vertriebe deren führende Persönlichkeiten in den letzten 20 Jahren nur Produkte an den Kunden verkauft haben, die dann nahezu zum Verlust der angelegten Kundengelder geführt haben.

Es gibt aber auch Initiatioren die eine hohe Reputation, zum Beispiel als Golfspieler haben, jetzt plötzlich als Geschäfstführer direkt bei 2 Ankaufsgesellschaften auftauchen, auf Nachfrage aber dann behaupten „davon wisse man nichts“.

Nun für solche Personen der Zeitgeschichte haben wir dann immer den Verweis auf den berühmten James Dean Film „denn Sie wissen nicht was Sie tun“.

Wenn solche Personen dann aber gleich bei 2 Ankaufsgesellschaften die Geschäfte führen laut Impressum, dann kann man da schonmal ins Grübeln kommen.

Wir haben natürlich alle diese Seiten dokumentiert, zumal in einigen Seiten auch Hinweise enthalten sind, die durchaus den Schluss zulassen können, das die in den Gesellschaften abgeschlossenen Verträge nicht rechtskräftig sein könnten.

Grundsätzlich muss jeder Kaufvertrag eindeutige Bedingungen für den Käufer enthalten. Ein „vager Hinweis“ bis zu 100% dürfte diesem Anspruch sicherlich nicht genügen.Klarheit ist hier gefragt.

Merkwürdig (im Sinne von des Merkens würdig!) finden wir auch den Hinweis auf einer Seite, das scheinbar alle Gelder die man ankauft mit einer „banküblichen Sicherheit“ hinterlegt sind. Das wäre toll- und einzigartig in der Branche! Das würden wir ganz klar zur Nachahmung empfehlen.

Bankübliche Siocherheiten bedeutet zum Beispiel:

Bürgschaft
Grundstück-Grundschuld
Lebensversicherungs Abtretung
Lohn,Gehalt Abtretung
Aktien,Fonds- Verpfändung

Wir haben heute einmal schriftlich bei dem Geschäftsführer der Unternehmen nachgefragt wie sich diese Dinge verhalten.

Stark bleiben- wir informieren Sie weiter!

das Produkt flexfair

Auch ein Produkt was uns überzeugt. Hier wird ähnlich wie beim Unternehmen alphapool aus Saarbrücken, auch in titulierte Forderungen investiert. Ein interessantes Geschäfstfeld dann, wenn man den Zugang zu solchen Paketen hat. Das Philip Nerb für das Konzept ein positives Rating abgegeben hat, hat uns letztlich mit vom Produkt überzeugt. Philip Nerb gehört für uns zu den ausgewiesenen Experten im Ratingbereich. Also für das Produkt gibt es bei usn auch 3 smileys.

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