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Anlegerschutz

Wir halten NICHTS von der Kanzlei MZS aus Düsseldorf

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay
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Das wollen wir dann auch einmal deutlich zum Ausdruck bringen. Diesen nachfolgenden Vorschlag sollten Anleger nicht unterstützen.

Zitat:

Aufruf zur Unterstützung eines Gegenantrags zur Gläubigerabstimmung für die 7,50 % Inhaberschuldverschreibung der ERWE Immobilien AG, fällig am 10. Dezember 2023, ISIN: DE000A255D05 / WKN: A255D0

Die Kanzlei mzs Rechtsanwälte und Buchprüfer Meyer zu Schwabedissen und Partner mbB bereitet einen Gegenantrag vor, da der vorgeschlagene Sanierungsvorschlag der Emittentin derzeit nicht akzeptabel ist.

Die Anleihe ist in Schwierigkeiten, da die fällige Zinszahlung am 10. Juni 2023 nicht geleistet wurde. Zudem hat die Emittentin in einer Veröffentlichung vom 11. Juni 2023 mitgeteilt, dass sie höchstwahrscheinlich auch die Tilgung der Anleihe zum 10. Dezember 2023 nicht leisten kann. Dies liegt daran, dass die Emittentin ihre Projekte aufgrund der aktuellen Marktsituation nicht ausreichend vermarkten kann. Zudem bestehen erhebliche kurzfristige Darlehensverbindlichkeiten:

  • Darlehen in Höhe von 32 Mio. € im August 2023
  • Darlehen in Höhe von 10,7 Mio. € am 30. Juni 2023 oder 30. Juni 2024
  • Bankdarlehen in Höhe von insgesamt ca. 15 Mio. € in den nächsten 12 Monaten
  • Verkäuferdarlehen in Höhe von 1 Mio. €

Im Gegensatz zur Anleihe sind diese Darlehen offenbar alle besichert und haben Cross-default-Klauseln. Das bedeutet, wenn ein anderes Darlehen notleidend wird, können auch diese Darlehen fällig gestellt werden, selbst wenn sie nicht notleidend sind.

Die Lage ist also ernst, da die vorhandene Liquidität nicht ausreicht, um die Rückzahlungen zu leisten.

Der vorgeschlagene Sanierungsvorschlag der Emittentin vom 11. Juni 2023 ist aus Sicht der Kanzlei nicht akzeptabel. Er sieht vor, dass die Anleihegläubiger ihre Anleihen in Aktien umwandeln. Dies würde theoretisch zu einer Beteiligung von über 80% führen. Allerdings ist eine zusätzliche Kapitalerhöhung von 12 Mio. Euro erforderlich, um den Liquiditätsbedarf für die nächsten 12 Monate zu decken. Dies bedeutet, dass die Anleihegläubiger effektiv auf null gesetzt werden könnten, wenn kein Investor gefunden wird, der den Anleihegläubigern einen angemessenen Anteil an der Emittentin zusichert. Dieser Ansatz wird in der Fachpresse weitgehend kritisiert. Stattdessen besteht die Befürchtung, dass die Anleihegläubiger aus der Bilanz gestrichen werden und ein neuer Investor ERWE übernimmt. Solange es keine Zusicherung über die Bedingungen der Kapitalerhöhung gibt und die Liquiditätslage genauer bekannt ist, ist der Sanierungsvorschlag der Emittentin unserer Meinung nach derzeit nicht akzeptabel.

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