Vor einigen Wochen hatten wir einen Disput mit der V-Bank in München, deren Verhalten wir in einem konkreten Vorgang als nicht „seriös“ ansehen. Es ging um den Vermögenstag der V-Bank 2019. Hier hatten wir der V-Bank einen konkreten Hinweis auf einen Referenten des Vermögenstages gegeben, den wir dann doch sehr kritisch sehen.
Wir haben der V-Bank unsere Kritik dann auch detailliert begründet und auch an Hand von Dokumenten nachgewiesen.
Irgendwie hat die V-Bank aber keine Abteilung für „kritische Hinweise“. Im Gegenteil, das Unternehmen reagierte in einer Form, die wir bis zum heutigen Tage nicht nachvollziehen können, denn diese Reaktion ist einer seriösen Bank nicht unbedingt angemessen, zumindest aus unserer subjektiven Sicht.
Die V-Bank hat dann dem betreffenden Referenten um den es hier ging unsere Mail zur Verfügung gestellt. Dieser wiederum erhoffte sich dadurch dann wohl „Vorteile“ für einen unmittelbar anstehenden Prozess, den er gegen unsere Redaktion angestrengt hatte.
Nun haben wir ein Urteil in diesem Prozess, und wie nicht anders erwartet, haben wir den Prozess dann vollumfänglich gewonnen, denn die Klage wurde, von der zuständigen Richterin gut begründet, abgewiesen. Der Kläger muss die gesamten Kosten des Verfahrens tragen.
Das zeigt uns aber auch, dass unsere Korrespondenz an die V-Bank in vollem Umfang berechtigt und richtig war aus unserer Sicht. Das die V-Bank dann andere „Schlüsse“ aus diesen Hinweisen zieht, ist legitim, aber einer seriösen Bank aus unserer Sicht nicht angemessen.
Wir werden den Vorgang mit der V-Bank natürlich nun im Auge behalten, gerade in Bezug auf das angebotene Investment.
Sollte hier zukünftig dann für die Kunden etwas schieflaufen, und möglicherweise dann Berater in Anspruch genommen werden könnten, sehen wir die V-Bank natürlich in der Mitverantwortung, ob auch ggf. in einer Mithaftung muss dann sicherlich per Gericht entschieden werden.
Wir zumindest setzen die V-Bank auf unsere „Watchliste“.
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