Sie haben eine Teilschuldverschreibung beim Unternehmen adcada gezeichnet? Dann sollten Sie sich ganz schnell bei unserer IG adcada anmelden, denn möglicherweise droht Ihnen hier Ungemach in Form von möglichen Rechtsanwaltskosten, die es gar nicht braucht.
Bereits vor Wochen hatten wir die Befürchtung geäußert, dass der Insolvenzverwalter die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters planen könnt. Möglicherweise hat er dafür Rechtsanwalt Sascha Borowski vorgesehen.
Ob unsere Spekulation, die derzeit immer mehr Nahrung bekommt, so ist, das wird man dann bei der möglichen Gläubigerversammlung /Gläubigerausschusssitzung feststellen können.
Der gemeinsame Vertreter ist aus unserer Sicht hier völlig überflüssig und aus unserer Sicht nur Geldschneiderei bei den Anlegern. Aus unserer Sicht kann der Insolvenzverwalter diese Anleger selber anschreiben o h n e einen gemeinsamen Vertreter bestellen zu lassen. Es sei denn, er ist zu faul, um das zu tun.
Das Problem ist, sollte ein gemeinsamer Vertreter bestellt werden, dann haben die betroffenen Anleger keine andere Möglichkeit als sich an diesen zu wenden.
Sie bekommen also einen Anwalt, den SIE SELBER bezahlen müssen, auf´s Auge gedrückt, auch wenn Sie das nicht wollen. Natürlich würde sich der betreffende Rechtsanwalt über die Lizenz zum Gelddrucken freuen, denn der Insolvenzverwalter würde dann für eine volle Kasse sorgen. Dies alles zu Lasten des Anlegers, denn den Anwalt müssen Sie ganz klar bezahlen, ob Sie das wollen oder nicht.
Wir haben heute leider noch immer den Eindruck, dass der jetzige Insolvenzverwalter dem Verfahren möglicherweise nicht vollumfänglich wirklich gewachsen ist.
Zu viele Dinge passieren da immer noch, die aus unserer Sicht hätten längst vom Insolvenzverwalter hätten gestoppt werden müssen. Ja wir sind nicht einmal sicher, dass der adcada Insolvenzverwalter das Thema „adcada“ überhaupt richtig verstanden hat.
Nun gut, das wird herauszufinden sein. Tatsache ist aber, dass man den gemeinsamen Vertreter nach dem Schuldverschreibungsgesetz auf jeden Fall vermeiden muss.
Alleine schon der immensen Kosten wegen, auch wenn dann der betreffende Rechtsanwalt weniger verdient. Das kann aber nicht das Problem der Anleger sein.
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