Eine Frage die sich in den nächsten Tagen wohl beantworten lassen wird, denn es werden bereits Gerüchte gestreut aus dem Umfeld. Hiernach soll Jörg Biehl wohl kurz vorder Entlassung aus der Haft in Dresden stehen, möglicherweise sogar ohne die Hinterlegeung einer Kaution. Das wäre sicherlicheine beachtenswerte Entscheidung, wenn gerade der Hauptverdächtige o h n e Kaution aus der Haft entlassen werden würde.Das wiederum würde dann weider weitere Spekulationen nach sich ziehen bezogen auf das gesamte Infinus Verfahren.
Es hat niemand Schuld, ist doch ganz klar. Der Staatsanwalt wird sagen, er musste ermitteln, weil irgendein Anfangsverdacht bestand.
Infinus wird sagen, hätten wir weitergemacht, wäe nix passiert.
Der INSO – Verwalter wird sagen, ich musste Kraft meines Amtes handeln.
UND ALLES IST GUT !
Der Dumme ist der Anleger, das war er vorher und ist es jetzt.
Sehr geehrter (Herr) Rober,
Sie wurden doch schon ab und an darauf hingewiesen, das bis zur rechtskrätigen Urteilsverkundung,
der Grundsatz der Unschuldsvermutung gilt.
Folglich ist Ihre Aussage „Täter“ nicht richtig.
MfG
GMeier
Ich hoffe, Richter und Staatsanwaltschaft in Dresden kennen das auch… ;)
Eine wirklich seltsame Geschichte wo jetzt ab geht.
Da bin ich nun gespannt wie die Strafbehörde nun weiter
vorgeht wenn immer noch keine stichfeste Beweise vorliegen,
die Täter aber schon in Freiheit leben dürfen.
Wer hat aber dann das ganze entstandenen Schlamassel zu verantworten ?