Nach massiver Kritik an der jüngsten Abmahnwelle wegen angeblich illegaler Porno-Clips im Internet lenkt das Landgericht Köln ein. Einige Kammern räumten bereits ein, dass durch die verfügte Auskunftserteilung des Gerichts das Recht der Betroffenen möglicherweise verletzt worden sei. Das ist gelinde gesagt eine „höfliche Umschreibung“ des Amtsvergehens den die Richter in Köln möglicherweise begangen haben. Hier sollte Jemand einmal Strafanazeige gegen die Richter stellen. Auch wenn „Richter nur ihrem Gewissen verpflichtete sind“ Dummheit kann man nicht bestrafen, aber der Datenschutz ist hier sicherlich nicht eingehalten worden.
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