Im Münchner Wirecard-Prozess hat das Gericht einen Stopp des Verfahrens um den größten deutschen Bilanzskandal seit 1945 abgelehnt.
Die vierte Strafkammer des Landgerichts München I wies heute die Aussetzungsanträge zurück, die sowohl die Verteidiger des aus Österreich stammenden Ex-Vorstandschefs Markus Braun als auch die Anwälte des früheren Wirecard-Chefbuchhalters gestellt hatten.
Ex-Finanzchef Jan Marsalek, ebenfalls Österreicher, ist flüchtig. Gravierende Verstöße gegen rechtsstaatliche Prinzipien sehen die Richter nicht, wie der Vorsitzende Markus Födisch am zehnten Prozesstag erläuterte. Eine „effektive Verteidigung“ sei nicht beeinträchtigt.
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