Die Richter im Wirecard-Skandalprozess werden erst nach einer Bedenkzeit über den Umgang mit einem Brief des mutmaßlichen Drahtziehers Jan Marsalek entscheiden. Es ist noch unklar, ob der von Marsaleks Anwalt verfasste Brief als „schriftliche Zeugenerklärung“ in die Beweisaufnahme aufgenommen wird. Der Vorsitzende Richter Markus Födisch gab an, dass er die Entscheidung nicht überstürzen werde, da rechtliche Überlegungen im Spiel seien.
Der kontroverse Brief enthält schwere Vorwürfe gegen den Kronzeugen der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung des ehemaligen Wirecard-Vorstandschefs Markus Braun hält den Brief für sehr wichtig und hat seine Verlesung im Prozess beantragt. Marsalek, einer der Hauptverdächtigen, ist seit drei Jahren untergetaucht und wird per Haftbefehl gesucht.
Die Anklage stützt sich wesentlich auf die Aussagen des Kronzeugen, dem Brauns Anwälte wiederholt Lügen vorgeworfen haben. Der Zeuge behauptet, dass eine Betrügerbande bei Wirecard unter maßgeblicher Beteiligung Brauns Scheingeschäfte in Milliardenhöhe erfunden hat. Braun hingegen behauptet, dass sowohl die Geschäfte als auch die Erlöse echt waren.
Die Verteidigung des Kronzeugen hingegen bezeichnete den Marsalek-Brief als „Blödsinn“ und argumentierte, dass er keine konkreten Beweise enthalte und Marsalek nicht glaubwürdig sei. Marsalek und seine Komplizen werden beschuldigt, zwei Milliarden Euro aus dem Unternehmen abgezweigt und veruntreut zu haben.
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