Die BaFin hat am 22. Juli 2020 gegen die Wirecard AG die Erfüllung der Finanzberichterstattungspflichten nach §§ 114 ff. des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) angeordnet und Zwangsgelder in Höhe von 330.000 Euro angedroht.
Die Wirecard AG hat gegen die Pflichten aus § 114 Absatz 1 Sätze 2 und 3 WpHG (fehlende Hinweisbekanntmachung) in Bezug auf die Jahresfinanzinformationen für das Geschäftsjahr 2019 verstoßen.
Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
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