Wirecard AG: BaFin setzt Geldbußen fest
Die BaFin hat am 15. April 2019 Geldbußen in Höhe von 1,52 Millionen Euro gegen die Wirecard AG festgesetzt.
Der Sanktion lagen Verstöße gegen § 115 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 117 Nummer 2 in Verbindung mit § 115 Absatz 2 Nr. 3 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) sowie gegen § 130 Absatz 1 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) in Verbindung mit § 115 Absatz 1 Satz 2 WpHG zugrunde.
Die Wirecard AG hatte der Öffentlichkeit den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2018 teilweise nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Zudem hatte das Unternehmen die Bekanntmachung darüber, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse der Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2018 zusätzlich zu seiner Verfügbarkeit im Unternehmensregister öffentlich zugänglich ist, nicht rechtzeitig veröffentlicht.
Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.
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