Amtsgericht München
Abteilung für Insolvenzsachen
Az.: 1542 IN 1356/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Wirecard Global Sales GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Einsteinring 35, 85609 Aschheim
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 223366
– Schuldnerin –
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erlässt das Amtsgericht München am 26.08.2020 folgenden
Beschluss
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Zur Sicherung des Schuldnervermögens wird hiermit Herr Rechtsanwalt Dr. Philip Heinke, Franz-Joseph-Str. 8, 80801 München nunmehr zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt.
Er übt die Befugnisse des bestellten Insolvenzverwalters aus, soweit dieser aus rechtlichen Gründen wegen Interessenkollisionen und In-Sich-Geschäften an der Ausübung seines Amtes gehindert ist. Diese Befugnis umfasst auch die Prüfung der hier angemeldeten Forderungen der Konzerngesellschaften, bei denen der hiesige Insolvenzverwalter ebenfalls als Insolvenzverwalter bestellt ist. Mit diesem Beschluß werden die Rechte und Pflichten des bestellten Insolvenzverwalters gemäß Eröffnungsbeschluß nicht verändert.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Der Beschluss ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar.
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Amtsgericht München
Abteilung für Insolvenzsachen
Az.: 1542 IN 1355/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Wirecard Issuing Technologies GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Einsteinring 35, 85609 Aschheim
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 235570
– Schuldnerin –
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erlässt das Amtsgericht München am 26.08.2020 folgenden
Beschluss
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Zur Sicherung des Schuldnervermögens wird hiermit Herr Rechtsanwalt Dr. Philip Heinke, Franz-Joseph-Str. 8, 80801 München nunmehr zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt.
Er übt die Befugnisse des bestellten Insolvenzverwalters aus, soweit dieser aus rechtlichen Gründen wegen Interessenkollisionen und In-Sich-Geschäften an der Ausübung seines Amtes gehindert ist. Diese Befugnis umfasst auch die Prüfung der hier angemeldeten Forderungen der Konzerngesellschaften, bei denen der hiesige Insolvenzverwalter ebenfalls als Insolvenzverwalter bestellt ist. Mit diesem Beschluß werden die Rechte und Pflichten des bestellten Insolvenzverwalters gemäß Eröffnungsbeschluß nicht verändert.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Der Beschluss ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar.
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Amtsgericht München
Abteilung für Insolvenzsachen
Az.: 1542 IN 1353/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Wirecard Sales International Holding GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Einsteinring 35, 85609 Aschheim
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 187465
– Schuldnerin –
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erlässt das Amtsgericht München am 26.08.2020 folgenden
Beschluss
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Zur Sicherung des Schuldnervermögens wird hiermit Herr Rechtsanwalt Dr. Philip Heinke, Franz-Joseph-Str. 8, 80801 München nunmehr zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt.
Er übt die Befugnisse des bestellten Insolvenzverwalters aus, soweit dieser aus rechtlichen Gründen wegen Interessenkollisionen und In-Sich-Geschäften an der Ausübung seines Amtes gehindert ist. Diese Befugnis umfasst auch die Prüfung der hier angemeldeten Forderungen der Konzerngesellschaften, bei denen der hiesige Insolvenzverwalter ebenfalls als Insolvenzverwalter bestellt ist. Mit diesem Beschluß werden die Rechte und Pflichten des bestellten Insolvenzverwalters gemäß Eröffnungsbeschluß nicht verändert.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Der Beschluss ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar.
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Amtsgericht München
Abteilung für Insolvenzsachen
Az.: 1542 IN 1354/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Wirecard Service Technologies GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Einsteinring 35, 85609 Aschheim
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 238150
– Schuldnerin –
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erlässt das Amtsgericht München am 26.08.2020 folgenden
Beschluss
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Zur Sicherung des Schuldnervermögens wird hiermit Herr Rechtsanwalt Dr. Philip Heinke, Franz-Joseph-Str. 8, 80801 München nunmehr zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt.
Er übt die Befugnisse des bestellten Insolvenzverwalters aus, soweit dieser aus rechtlichen Gründen wegen Interessenkollisionen und In-Sich-Geschäften an der Ausübung seines Amtes gehindert ist. Diese Befugnis umfasst auch die Prüfung der hier angemeldeten Forderungen der Konzerngesellschaften, bei denen der hiesige Insolvenzverwalter ebenfalls als Insolvenzverwalter bestellt ist. Mit diesem Beschluß werden die Rechte und Pflichten des bestellten Insolvenzverwalters gemäß Eröffnungsbeschluß nicht verändert.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Der Beschluss ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar.
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Amtsgericht München
Abteilung für Insolvenzsachen
Az.: 1542 IN 1352/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Wirecard Technologies GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Einsteinring 35, 85609 Aschheim
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 200352
– Schuldnerin –
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erlässt das Amtsgericht München am 26.08.2020 folgenden
Beschluss
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Zur Sicherung des Schuldnervermögens wird hiermit Herr Rechtsanwalt Dr. Philip Heinke, Franz-Joseph-Str. 8, 80801 München nunmehr zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt.
Er übt die Befugnisse des bestellten Insolvenzverwalters aus, soweit dieser aus rechtlichen Gründen wegen Interessenkollisionen und In-Sich-Geschäften an der Ausübung seines Amtes gehindert ist. Diese Befugnis umfasst auch die Prüfung der hier angemeldeten Forderungen der Konzerngesellschaften, bei denen der hiesige Insolvenzverwalter ebenfalls als Insolvenzverwalter bestellt ist. Mit diesem Beschluß werden die Rechte und Pflichten des bestellten Insolvenzverwalters gemäß Eröffnungsbeschluß nicht verändert.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Der Beschluss ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar.
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