Im Ringen um möglichen Schadenersatz für durch die Wirecard-Insolvenz geschädigte Anlegerinnen und Anleger geht es voran. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat gestern den Musterkläger für das Kapitalanleger-Musterverfahren bestimmt, wie es mitteilte. Der Anleger wurde aus den Klägern von rund 1.800 ausgesetzten Verfahren ausgewählt und hat nun bis Mitte Juni Zeit, sich dem Gericht gegenüber schriftlich zu äußern.
Danach kommen die Musterbeklagten an die Reihe. Im weiteren Verlauf des Verfahrens gilt auch eine mündliche Verhandlung als wahrscheinlich.
Vor etwa einem Jahr hatte das Landgericht München I den Weg für das Musterverfahren geebnet. Zu den Beklagten zählt dabei in einem großen Teil der Fälle auch die Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft EY.
Musterverfahren sollen zentrale Fragen von hoher Instanz klären lassen. Der Musterentscheid gibt dann die Leitschnur für die weiteren Verfahren vor.
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