Ein User hat wohl ein Angebot eine Immobilie zur Kapitalanlage zu erwerben. Hier geht es um ein Studentenappartement. Genau das sehen wir kritisch, denn gerade solche Studentenappartements halten wir für ein „gefährliches Investment“, denn für uns sind das Spezialimmobilien, die zudem einer hohen Abnutzung ausgesetzt sind.
In unserem Vorderhaus haben wir auch seit Jahren einen Studenten WG und da bekommen wir natürlich auch die Fluktuation mit. Hier wechselt im Schnitt alle 2 Jahre die komplette Mannschaft der Bewohner und Bewohnerinnen. Manchmal steht dann so ein Zimmer in der WG eben auch leer.
Klar sagen Sie, das Risiko trägt ja nicht der Vermieter, sondern der Hauptmieter der Wohnung. Da haben Sie vollkommen Recht, aber was machen Sie dann, wenn der Hauptmieter die gesamte Miete nicht bezahlen kann? Den Ärger haben dann Sie. Zudem, das wissen wir seit Jahren von anderen Investoren in dieses Marktsegment, sind diese Studentenappartements einer deutlich höheren Wohnabnutzung unterworfen als normale Wohnungen, heißt für Sie ganz klar „mehr Geld für Instandhaltung zurücklegen“.
Zudem kostet jede Neuvermietung dann auch Provision an einen Makler, wenn sie sich nicht selber darum kümmern wollen.
Ein weiteres Angebot auf der Seite sind Denkmalschutzimmobilien, wo hier dann auch leider der Steuervorteil wieder herausgestellt wird. Schön wenn man Steuern sparen kann, aber Steuern sparen kann nur der, der auch Steuern bezahlt. Genau deshalb wissen Sie nicht, ob die vom Berater erstellte Modellrechnung zu der Wirtschaftlichkeit einer Denkmalschutzimmobilie unter Berücksichtigung möglicher steuerlicher Abschreibungen dann am Ende auch aufgehen wird.
Eine Denkmalschutzimmobilie, die sich ausschließlich durch Einbeziehung der Steuervorteile wirtschaftlich darstellen lässt, die sollten Sie nicht kaufen. Es kann so viele Situationen im Leben geben, die alle Planungen über den Haufen werfen. Wir kennen einige Anleger, die eine solche Denkmalschutzimmobilie erworben haben und jetzt durch die Corona-Pandemie in Kurzarbeit mussten. Wie denken Sie, wird da der Steuervorteil aussehen?
Zudem beachten Sie bitte, dass die gewährten erhöhten Steuervorteile nur für den Ersterwerber einer solchen Immobilie gelten. Wenn Sie diese Immobilie verkaufen müssen innerhalb der 12 Jahre, dann ist das eine ganz normale Bestandsimmobilie, die Sie da verkaufen, möglicherweise dann mit erheblichen Wertverlusten.
Schauen Sie sich bitte immer den Kaufpreis der Ihnen angebotenen Immobilie an und vergleichen diesen Preis mit einer Bestandsimmobilie in gleicher bzw. ähnlicher Lage. Da gibt es dann erhebliche Unterschiede in den aufgerufenen Kaufpreisen. Diesem Markt müssen Sie sich aber dann bei einer Veräußerung der Immobilie stellen, nicht der der Ihnen die Wohnung einst vollmundig verkauft hat.
Auch das mit dem „provisionsfrei“ ist doch Augenwischerei, denn klar muss die Arbeit doch bezahlt werden, und wenn es eine gute Beratung ist, ist es doch auch völlig in Ordnung. Wir unterstellen hier, dass das genannte Unternehmen dann eine Innenprovision bekommen wird, die letztlich aber auch Sie über den Kaufpreis bezahlen. Herr Kiefer ist also kein Wohltäter.
Lassen Sie sich bitte auch von dem Unternehmen die Innenprovision, die das Unternehmen für die Vermittlung der Immobilie bekommt, schriftlich bestätigen.
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