In den letzten Tagen haben wir einige Mails von ehemaligen Beratern der Wirtschaftsforum Künsting AG erhalten, die übereinstimmend davon berichten, dass sie derzeit vermehrt Post von Rechtsanwälten bekommen, die sie der „Falschberatung“ bezichtigen und gleichzeitig daraus folgernd für ihre Mandanten Ersatz des eingetretenen Schadens fordern. Nun, das ist eine immer dann übliche Vorgehensweise, wenn ein Unternehmen, das eine Kapitalanlage herausgegeben hat, in Insolvenz geht. Wen sollen die Rechtsanwälte auch sonst ansprechen, wenn sie ihr Honorar ernstnehmen, für das sie ja dann auch mal arbeiten müssen? Es bleibt ihnen nur übrig, auf den Berater loszugehen. Solche Anwaltsschreiben sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen, sondern sicherlich dann auch einen Rechtsanwalt konsultieren und diesen mit der eigenen Vertretung beauftragen. Nicht jedes Anspruchsschreiben ist übrigens seriös und korrekt und auch nicht jeder Klage wird Recht gegeben vor Gericht. Letztlich müssen Sie dann im Zweifelsfall nachweisen, dass sie ordentlich beraten haben.
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