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Heute wurde im Landgericht München I ein bedeutendes Urteil im Bereich der Wirtschaftskriminalität gesprochen. Leonidas A., 63 Jahre alt, stand vor der 6. Großen Wirtschaftsstrafkammer unter dem Vorsitz von Dr. Andrea Wagner, angeklagt wegen umfangreicher Steuerhinterziehung in 15 Fällen. Das Gericht verhängte eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren gegen den ehemaligen Geschäftsführer einer bekannten Gaststättenbetriebs GmbH.

Der Kern des Verfahrens lag in den Jahren 2010 bis 2014, während denen Leonidas A. als Geschäftsführer eines damals weit bekannten Lokals im Münchner Lehel-Viertel tätig war. Das Gericht befand, dass in diesem Zeitraum die Umsätze des Restaurants systematisch niedriger deklariert wurden, als sie tatsächlich waren, was zu einer Verkürzung der Umsatz-, Körperschafts- und Gewerbesteuern um insgesamt etwa 1,65 Millionen Euro führte. Ausschlaggebend für diese Feststellung waren insbesondere die Ermittlungen der Steuerfahndung, die aufdeckten, dass deutlich mehr Waren bezogen wurden, als in der Buchhaltung verzeichnet waren.

Das Argument der Verteidigung, eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung sei gegeben, wurde vom Gericht zurückgewiesen. Angesichts der umfangreichen Daten, die ausgewertet werden mussten, wurde die Verfahrensdauer von sechs Jahren als angemessen betrachtet. Das Gericht berücksichtigte jedoch zugunsten des Angeklagten, dass er bisher nicht vorbestraft war und dass die lange Verfahrensdauer eine gewisse Belastung darstellte.

Trotz des Fehlens von Beweisen für eine persönliche Bereicherung durch größere Wertgegenstände fiel das Urteil zugunsten der Anklage aus, da der Gesetzgeber eine solche Bereicherung nicht als Voraussetzung für die Strafbarkeit der Steuerhinterziehung ansieht. Besonders zu Lasten des Angeklagten wirkte sich die hohe Summe des hinterzogenen Betrags aus.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl der Verurteilte als auch seine Verteidigung sowie die Staatsanwaltschaft haben die Möglichkeit, Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen. Dafür steht ihnen eine Frist von einer Woche ab dem heutigen Tag zur Verfügung.

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