In der Aufarbeitung der Signa-Pleite rücken verstärkt die Wirtschaftsprüfer des verschachtelten Immobilienhandels- und Medienkonzerns in den Fokus der Masseverwalter, berichtet das deutsche „Manager Magazin“. Bereits jetzt sollen Gutachter kontaktiert worden sein, um potenzielle Ansprüche gegen die Prüfer zu prüfen. Federführend ist dabei die Signa Holding. Es besteht der Verdacht, dass die Prüfungen fahrlässig durchgeführt wurden.
Das Unternehmensgesetzbuch sieht vor, dass Abschlussprüfer bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit „zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet“ sind, wie das „Manager Magazin“ ausführt.
Handelsgericht Wien setzt Verwalter ein
Das Handelsgericht Wien hat bei der Holding einen eigenen Verwalter eingesetzt, um die Ansprüche gegen den Jahresabschlussprüfer, die BDO Assurance GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, zu evaluieren. Bei dem Verwalter handelt es sich um den Wiener Anwalt Raoul Wagner. Der Insolvenzverwalter der Signa Holding, Christof Stapf, hatte das Handelsgericht darum gebeten. Wagner bestätigte gegenüber dem Magazin seine Bestellung.
Neben der BDO stehen auch andere Wirtschaftsprüfer im Fokus der Sanierungsverwalter. Die KPMG, welche die Bilanzen von Signa Prime und Signa Development prüfte, wird ebenfalls genauer untersucht. Norbert Abel, der Sanierungsverwalter der Prime, betonte: „Die Aufarbeitung sämtlicher potenzieller Ansprüche wird weiterhin intensiv verfolgt, und diese werden fristgerecht geltend gemacht.“
Weitere Prüfgesellschaften unter Beobachtung
Auch die PwC und die österreichische Steuerberatungskanzlei TPA stehen unter Beobachtung. Laut dem „Manager Magazin“ äußerten sich die Berater auf Anfrage nicht zu den Vorwürfen.
Die Untersuchung der Wirtschaftsprüfer ist ein bedeutender Schritt in der Aufarbeitung der Signa-Pleite. Es wird geprüft, inwieweit sie ihrer Prüfpflicht nachgekommen sind und ob sie durch fahrlässige oder vorsätzliche Handlungen zum finanziellen Schaden beigetragen haben. Die Ergebnisse dieser Prüfungen könnten erhebliche Auswirkungen auf die beteiligten Prüfgesellschaften und den weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens haben.
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