Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen will den Solarmodul-Hersteller Solarworld erneut abmahnen, sofern die Garantiebestimmungen nicht verändert werden, berichtet das ZDF-Magazin „WISO“ am Montag, 5. September 2011, 19.25 Uhr.
Grund sind die schlechten Garantiebedingungen. „Wie nahezu alle anderen Hersteller, wälzt Solarworld noch immer Kosten der Garantieabwicklung auf die Endkunden ab“, sagt Holger Schneidewindt von der Verbraucherzentrale NRW dem Wirtschaftsmagazin. Betroffen sind Kunden, die vor Jahren Module der Firma Shell Solar gekauft haben. 2006 übernahm Solarworld dieses Unternehmen. Die ehemaligen Shell-Kunden sind jetzt Solarworld-Kunden „zweiter Klasse“: In Ihren Verträgen befinden sich Garantieklauseln, die nach Auffassung der Verbraucherzentrale unzulässig sind. Die Kunden bleiben auf den Kosten für Demontage und Transport defekter Module sitzen. Solarworld hatte nach einer Abmahnung der Verbraucherzentrale für den eigenen Kundenstamm diese Klauseln bereits geändert. „Dieser Unterschied ist nicht in Ordnung. Wenn Solarworld das nicht auch ändert, werden wir weiter abmahnen“, sagt Schneidewindt.Immerhin erzielt „WISO“ einen kleinen Erfolg: Solarworld zeigt Kulanz im Fall des bayrischen Installateurs Franz Mayer. Er hatte neun defekte Shell-Module bei Solarworld reklamiert und die Firma sei „sehr, sehr unkooperativ mit der Garantieabwicklung“ gewesen. Allein mit etwa 50 000 Euro Modulkosten war der Handwerker in Vorkasse getreten, um die eigene Kundschaft nicht zu enttäuschen. „Genau einen Tag, nachdem „WISO“ angerufen hat, bekam ich plötzlich Nachricht von Solarworld. Aus Kulanzgründen würden sie mir alles ersetzen.“
Einzelfallregelungen aus Kulanz sind allerdings für Verbrauchschützer keine Lösung. Sie verlangen eine rechtsverbindliche Änderung unzulässiger Garantieklauseln. 35 Hersteller von Solarmodulen hat die Verbraucherzentrale NRW geprüft und bei fast allen „Stolperfallen im Kleingedruckten“ entdeckt.
Quelle.ZDF WISO
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