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Chrupalla: Ermittlungen eingestellt

Die Ermittlungen bezüglich einer mutmaßlichen Attacke auf AfD-Chef Tino Chrupalla bei einer Wahlkampfveranstaltung in Ingolstadt wurden eingestellt. Die Staatsanwaltschaft fand keine Beweise für den Ursprung der Verletzung an Chrupallas rechtem Oberarm. Es gibt keine konkreten Anhaltspunkte für eine Injektion oder Vergiftung, und auch keine Hinweise auf einen „Anschlag“. Chrupalla hatte die Veranstaltung im Oktober wegen Übelkeit und Kopfschmerzen abgebrochen und wurde in ein Krankenhaus gebracht.
Sturmfluten an Nordsee erwartet

Das Bundesamt für Schifffahrt und Hydrographie (BSH) warnt vor Sturmfluten in Schleswig-Holstein und Hamburg, besonders im Elbegebiet. In Orten wie Husum, Tönning und Glückstadt wird ein Wasserstand von 1,5 Metern über dem mittleren Hochwasser erwartet. In Hamburg sollen solche Pegelstände am späten Abend erreicht werden.
Lebenslange Haft für Dreifachmörder in England

Ein 63-jähriger Mann, der bereits in den 1990ern zwei Frauen ermordet hatte und 2021 eine dritte Frau tötete, wurde in England zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Täter, der seine Nachbarin, eine 73-jährige Frau, mit einem Couchtisch erschlug, wird den Rest seines Lebens im Gefängnis verbringen.
Kirgistan ändert Nationalflagge

Das Parlament in Bischkek hat einer Änderung des Flaggen-Designs zugestimmt. Die neue Flagge Kirgistans wird eine strahlende Sonne haben, die weniger an eine Sonnenblume erinnern soll. 59 Abgeordnete stimmten für die Änderung, die indirekt für mehr Wirtschaftswachstum sorgen soll.
Kirchenasyl in Mecklenburg-Vorpommern gebrochen

In Schwerin wurde ein Kirchenasyl durch die Polizei gebrochen, um zwei afghanische Männer im Alter von 18 und 22 Jahren abzuschieben. Die Aktion wurde jedoch abgebrochen, nachdem die Situation eskalierte und Hinweise auf Selbstgefährdung vorlagen. Der Flüchtlingsrat kritisierte das Vorgehen der Polizei stark.
Griechenland: Arbeitserlaubnis für Migranten

Griechenland wird zehntausenden irregulär eingereisten Migranten eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis erteilen, sofern sie ein Jobangebot vorweisen können. Dies betrifft etwa 30.000 Menschen, vor allem in der Landwirtschaft tätige Arbeitskräfte. Voraussetzung ist ein mindestens dreijähriger Aufenthalt im Land ohne Straffälligkeit.

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