Das ist keine Bilanz, die man „vorzeigen“ kann, denn ein Bilanzverlust von über 70% des Eigenkapitals macht sicherlich immer nachdenklich und lässt einen natürlich die Frage stellen: „Haben die verantwortlichen Geschäftsführer den Laden noch im Griff?“ Wir berufen uns auf die letzte öffentlich kostenfrei zugängliche Bilanz im Unternehmensregister. Zugegeben, diese ist von 2015, aber in der Folgebilanz wird die Situation noch schlimmer, denn jetzt beträgt das Eigenkapital nur noch 0 Euro. Es besteht sogar ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag im sechsstelligen Bereich in der 2016er Bilanz.
wiwin GmbH (vormals: juwi Invest GmbH)
Mainz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva |
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31.12.2015 EUR |
31.12.2014 EUR |
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A. Anlagevermögen | 40.765,00 | 9.731,00 |
I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 13.922,00 | 9.731,00 |
II. Sachanlagen | 26.843,00 | 0,00 |
B. Umlaufvermögen | 205.093,06 | 485.953,19 |
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 204.952,19 | 244.727,43 |
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 140,87 | 241.225,76 |
C. Rechnungsabgrenzungsposten | 1.435,22 | 0,00 |
Bilanzsumme, Summe Aktiva | 247.293,28 | 495.684,19 |
Passiva |
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31.12.2015 EUR |
31.12.2014 EUR |
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A. Eigenkapital | 63.085,99 | 329.843,32 |
I. gezeichnetes Kapital | 125.000,00 | 125.000,00 |
II. Gewinnvortrag | 204.843,32 | 106.234,37 |
III. Jahresfehlbetrag | 266.757,33 | -98.608,95 |
B. Rückstellungen | 53.030,92 | 129.294,45 |
C. Verbindlichkeiten | 131.176,37 | 36.546,42 |
Bilanzsumme, Summe Passiva | 247.293,28 | 495.684,19 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2015
Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags bzw. der Satzung aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.
Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert.
Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung
Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
pro rata temporis linear abgeschrieben.
Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt.
Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.
Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
Geschäftsjahr | davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr |
Vorjahr | davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr |
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Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände |
204.952,19 € | 0,00 € | 244.727,43 € | 0,00 € |
Eigenkapital
Das Stammkapital von € 125.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden mit dem Vorjahreswert weitergeführt, da zum Bilanzstichtag kein versicherungsmathematisches Gutachten sondern nur ein Nachweis der Rückdeckungsversicherung vorlag.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Urlaubsverpflichtungen, Bonus und Prämien sowie Abschlusskosten.
Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Bilanzjahr | davon Restlaufzeit bis 1 Jahr | davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre | |
Verbindlichkeiten | 131.176,37 € | 131.176,37 € | 0,00 € |
Vorjahr |
davon Restlaufzeit bis 1 Jahr |
davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre |
|
Verbindlichkeiten | 36.546,42 € | 36.546,42 € | 0,00 € |
Von den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von € 50.197,92 enthalten.
Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Name, Vorname | Tätigkeit/ausgeübter Beruf |
Sven Moormann | Dipl.-Ing. (TU) |
Matthias Willenbacher (ab 07.09.2016) | Dipl.-Physiker |
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Mainz, den 16. Dezember 2016
gez. Matthias Willenbacher, Geschäftsführer
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 21.12.2016.
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