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WIWIN GmbH- nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag von über 100.000 Euro

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Das ist keine Bilanz, die man „vorzeigen“ kann, denn ein Bilanzverlust von über 70% des Eigenkapitals macht sicherlich immer nachdenklich und lässt einen natürlich die Frage stellen: „Haben die verantwortlichen Geschäftsführer den Laden noch im Griff?“ Wir berufen uns auf die letzte öffentlich kostenfrei zugängliche Bilanz im Unternehmensregister. Zugegeben, diese ist von 2015, aber in der Folgebilanz wird die Situation noch schlimmer, denn jetzt beträgt das Eigenkapital nur noch 0 Euro. Es besteht sogar ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag im sechsstelligen Bereich in der 2016er Bilanz.

wiwin GmbH (vormals: juwi Invest GmbH)

Mainz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

Aktiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Anlagevermögen 40.765,00 9.731,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 13.922,00 9.731,00
II. Sachanlagen 26.843,00 0,00
B. Umlaufvermögen 205.093,06 485.953,19
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 204.952,19 244.727,43
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 140,87 241.225,76
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.435,22 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 247.293,28 495.684,19

Passiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Eigenkapital 63.085,99 329.843,32
I. gezeichnetes Kapital 125.000,00 125.000,00
II. Gewinnvortrag 204.843,32 106.234,37
III. Jahresfehlbetrag 266.757,33 -98.608,95
B. Rückstellungen 53.030,92 129.294,45
C. Verbindlichkeiten 131.176,37 36.546,42
Bilanzsumme, Summe Passiva 247.293,28 495.684,19

Anhang

für das Geschäftsjahr 2015


Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags bzw. der Satzung aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit
Restlaufzeit
mehr als 1 Jahr
Vorjahr davon mit
Restlaufzeit
mehr als 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
und
Sonstige Vermögensgegenstände
204.952,19 € 0,00 € 244.727,43 € 0,00 €

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 125.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden mit dem Vorjahreswert weitergeführt, da zum Bilanzstichtag kein versicherungsmathematisches Gutachten sondern nur ein Nachweis der Rückdeckungsversicherung vorlag.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Urlaubsverpflichtungen, Bonus und Prämien sowie Abschlusskosten.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Bilanzjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 131.176,37 € 131.176,37 € 0,00 €

Vorjahr

davon Restlaufzeit bis 1 Jahr

davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 36.546,42 € 36.546,42 € 0,00 €

Von den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von € 50.197,92 enthalten.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Name, Vorname Tätigkeit/ausgeübter Beruf
Sven Moormann Dipl.-Ing. (TU)
Matthias Willenbacher (ab 07.09.2016) Dipl.-Physiker

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Mainz, den 16. Dezember 2016

gez. Matthias Willenbacher, Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 21.12.2016.

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