Bundesgerichtshofzur Nutzung privater Router
Das höchste deutsche Gericht hält es für zulässig auch ohne Zustimmung des privaten WLAN Betreibers das Gerät für einen flächendeckenden Ausbau zu nutzen. Private Bedenken seien zu berücksichtigen. Da die Geräte aber sowieso im Eigentum des Betreibers stehen, spräche nichts dagegen, so der Bundesgerichtshof.
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