Listen der Unternehmen, die von der BaFin zugelassen sind, sind im Internet abrufbar (www.bafin.de » Publika tionen & Daten » Datenbanken).
Stellt die Aufsicht fest, dass unerlaubt Geschäfte betrieben werden, hat sie umfangreiche Kompeten- zen, um die unverzügliche Einstellung und Abwick- lung der Geschäfte durchzusetzen. Einstellungs- und Abwicklungsanordnungen finden Sie in der Rubrik Verbraucher » Aktuelles für Verbraucher » Unerlaubte Geschäfte. Bitte beachten Sie aber: Selbst wenn das Unternehmen von der BaFin beaufsichtigt wird, ändert dies nichts daran, dass Sie Ihr Geld verlieren können. Daher sollten Sie vor Abschluss eines Geschäftes immer genau prüfen, inwieweit ein Rückzahlungsan- spruch vertraglich festgelegt ist.
Bei den Verbraucherzentralen
Informationen rund um die Geldanlage halten bei- spielsweise der Verbraucherzentrale Bundesverband
e.V. (www.vzbv.de), die örtlichen Verbraucherzentralen (www.verbraucherzentrale.de) und der Marktwächter Finanzen (www.marktwaechter.de) bereit. Bei den Ver- braucherzentralen finden Sie häufig auch Listen mit den Namen zweifelhafter Anbieter.
Eine Reihe von Wirtschafts- und Finanzzeitschrif- ten veröffentlichen ebenfalls regelmäßig Listen mit unseriösen Anbietern und Produkten.
Bei dem Emittenten oder Anbieter
Auch der Wertpapierprospekt und der Vermögensan- lagen-Verkaufsprospekt enthalten wesentliche Infor- mationen über den Emittenten und das angebotene Produkt. Dort werden auch die Risiken ausführlich beschrieben, die Sie kennen sollten, bevor Sie Ihr Geld investieren. Übersichten über die bei der BaFin hinter- legten Prospekte für Wertpapiere und Vermögensan- lagen finden Sie ebenfalls auf der BaFin-Webseite (www.bafin.de).
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