Schön, dass man endlich weiß, wann Elaris an die Börse geht. Hoffen wir, dass es bei diesem Termin bleibt. Nun haben wir durch Nutzer erfahren, dass derzeit vorbörsliche Aktien zu einem Preis von 33 Euro angeboten werden und das Unternehmen einen Erstkurs von 41,50 Euro erwartet. Das hört sich gut an, aber uns erschließt sich nicht, wo der Kurs von 33 Euro herkommt. Was uns aber mehr stört, ist, dass die Aktionäre dann die Aktien 12 Monate halten sollen. Mit Verlaub, das würde ich nicht machen.
Wir kennen eine ähnliche Situation, in der man einen Börsengang, übrigens auch in München, getätigt hat, bei dem die Aktie das gesamte Jahr eine tolle Rallye hingelegt hat, dann aber just kurz vor Ende der Haltefrist aus unerklärlichen Gründen sogar unter den vorbörslichen Kurs gefallen ist. Für mich gibt es keinen plausiblen Grund, warum man hier die Aktie 12 Monate halten sollte. Nun gut, eine Entscheidung dazu muss jeder selbst treffen.
Wir haben viele Artikel über das Unternehmen verfasst, und ja, ganz klar überzeugen uns weder die bisherigen Zahlen noch die Erfolge des Unternehmens, von denen wir gar nicht reden wollen, noch glauben wir an eine erfolgreiche Zukunft des Unternehmens. Das Unternehmen ist aus unserer Sicht mit anderen Marken im E-Automarkt nicht vergleichbar und nur über den Preis kann man sicherlich keine Mengen verkaufen, die dann einen ordentlichen Gewinn bringen. Möglicherweise ist der beabsichtigte Börsengang aber eine Möglichkeit, „Altschulden“ loszuwerden, indem man möglicherweise andere Kapitalanlagen gegen Aktien tauscht. Ob das sinnvoll ist, lassen wir einmal dahingestellt. Ich sage nein, denn aus einer Aktie kann man keinen Rückzahlungsanspruch herleiten, da ist man auf Gedeih und Verderb auf den Erfolg des Unternehmens angewiesen.
Was uns bisher fehlt, ist ein Prospekt für den vorbörslichen Aktienverkauf, der aus unserer Sicht vorhanden sein müsste. Wir haben dazu einmal die BaFin angefragt. Vielleicht hat aber auch jemand den Prospekt und übersendet ihn an uns, damit wir den Bericht vervollständigen können.
„Benötigt man in Deutschladn einen Bafin gestatteten Prospekt, wenn man vorbörsliche Aktien anbieten will?
Ja, in Deutschland ist es in der Regel erforderlich, einen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebilligten Prospekt zu erstellen und zu veröffentlichen, wenn vorbörsliche Aktien einem breiten Publikum angeboten werden sollen“
Ja, ist alles richtig, aber speziell zur Einführung oder für kleine Unternehmen darf man 150 Investoren nach dem Programm für „Family & Friends“ suchen. Wenn ich richtig lese, dann steht doch genau das als Headline über die Broschüre?!
Anmerkung der Redaktion:
Natürlich gibt es Ausnahmeregelungen, aber darauf zurückgreifen ist mit vielen Stolperfallen verbunden. Nehmen sie die 150 er Regelung müssen sie genau dokumentieren wie sie technisch das so aufgebaut haben, das nicht mehr als 149 Investoren angesprochen wurden. Daran ist adcada aus Rostock zum Beispiel geschietert, denn dann kam die Bafin……………….
Mit Verlaub, auf mich wirkt das schrecklich primitiv! Was daran Aufmerksamkeit erzeugt, Herr Bremer, erschließt sich mir nicht. Es erzeugt aber sicherlich Kopfschütteln. Na ja, jeder so wie er mag.
Aber noch einmal zu dieser Elaris Aktie und Ihrer Frage, woher der vorbörsliche Preis herkommt. Ein Preis bildet sich, wie Sie hoffentlich wissen, durch Angebot und Nachfrage. Darauf ist das Börsenwesen aufgebaut. Meiner Meinung geht der verlangte Preis, für was auch immer, niemanden etwas an. Eat it or beat it – wie der Tscheche sagen würde! Des Weiteren schreiben Sie von einer Anfrage bei der BaFin, obwohl das Angebot als Family & Friends e kennzeichnet ist! Was hat also bei solch einem gesetzlich erlaubten Angebot die BaFin damit zutun? Danke für Ihre Antwort.
Anmerkung der Readktion:
Benötigt man in Deutschladn einen Bafin gestatteten Prospekt, wenn man vorbörsliche Aktien anbieten will?
Ja, in Deutschland ist es in der Regel erforderlich, einen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebilligten Prospekt zu erstellen und zu veröffentlichen, wenn vorbörsliche Aktien einem breiten Publikum angeboten werden sollen. Diese Anforderung ergibt sich aus dem Wertpapierprospektgesetz (WpPG), das darauf abzielt, Anleger durch Bereitstellung aller wesentlichen Informationen zu schützen und eine informierte Anlageentscheidung zu ermöglichen.
Der Prospekt muss detaillierte Informationen über das Angebot und die damit verbundenen Risiken sowie über das Unternehmen selbst enthalten, einschließlich der Finanzlage, der Geschäftstätigkeit und der Managementstrukturen. Nach der Billigung durch die BaFin muss der Prospekt öffentlich zugänglich gemacht werden, bevor das Angebot stattfindet.
Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen von der Prospektpflicht, beispielsweise wenn die Wertpapiere nur qualifizierten Anlegern angeboten werden oder wenn das Angebot an weniger als 150 natürliche oder juristische Personen pro EU-Mitgliedstaat gerichtet ist, die keine qualifizierten Anleger sind. Auch bei sehr kleinen Emissionen (unterhalb bestimmter Schwellenwerte) kann eine Prospektpflicht entfallen. Dennoch ist es ratsam, sich in solchen Angelegenheiten rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle regulatorischen Anforderungen erfüllt sind.
Guten Tag! Mich würde sehr interessieren, warum Sie in Ihren Überschriften jedes Wort groß schreiben? Was ist der Grund dafür? Erschließt sich mir nicht ganz. Gruß MM
Anmerkung der Redaktion.
Ja berechtigte Frage, es ist eine Erfahrung aus 14 Jahren das diese Form der Überschrift die größte Aufmerksamkeit erlangt. Fargen Sie mich bitet nicht warum- Smile