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Wo sind die 2 Millionen – PROJECT PW Gutsstraße 2-3 München GmbH & Co. KG

qimono (CC0), Pixabay
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PROJECT PW Gutsstraße 2-3 München GmbH & Co. KG

Nürnberg

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2020

A K T I V A

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. UMLAUFVERMÖGEN 120.814,71 2.169.038,32
I. Vorräte 0,00 2.115.732,80
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 111.488,61 12.389,52
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 9.326,10 40.916,00
120.814,71 2.169.038,32

P A S S I V A

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. EIGENKAPITAL 112.246,71 2.147.719,32
I. Kapitalanteile des Komplementärs 0,00 0,00
II. Kapitalanteile der Kommanditisten 112.246,71 2.147.719,32
B. RÜCKSTELLUNGEN 8.568,00 14.211,00
C. VERBINDLICHKEITEN 0,00 7.108,00
– davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 7.108,00)
120.814,71 2.169.038,32

ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020

1. ALLGEMEINE ANGABEN

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht:

Firmenname laut Registergericht: PROJECT PW Gutsstraße 2-3 München GmbH & Co. KG
Firmensitz laut Registergericht: Nürnberg
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Nürnberg
Register-Nummer: HRA 17961

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind bis auf die Restlaufzeitvermerke der Verbindlichkeiten insgesamt im Anhang aufgeführt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Personengesellschaft und Co. gem. § 264a Abs. 1 i.V.m. § 267 Abs. 1 HGB. Von den ihr eingeräumten Erleichterungen bei der Aufstellung des Anhangs gemäß § 288 HGB macht die Gesellschaft teilweise Gebrauch.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

2. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden durchweg an den ertragsteuerlichen Vorschriften ausgerichtet; sie entsprechen im Wesentlichen den handelsrechtlichen Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Bei Abweichungen wurden die handelsrechtlichen Bestimmungen zugrunde gelegt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind ausgehend von den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des erkennbaren und latent vorhandenen Ausfallrisikos sowie des eventuell niedrigeren beizulegenden Wertes bewertet.

Die übrigen Aktiva sind jeweils zum Nennwert angesetzt.

Passivierungspflichtige Rückstellungen sind für alle erkennbaren, ungewissen Verbindlichkeiten gebildet worden; die zurückzustellenden Beträge wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bemessen.

Alle Forderungen lauten auf Euro.

3. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Der Jahresüberschuss 2020 wurde nach den Regelungen im Gesellschaftsvertrag auf die Kapitalkonten der Kommanditisten verteilt.

4. SONSTIGE ANGABEN

Als Geschäftsführer war im Berichtsjahr die PROJECT 3. Wohnen GmbH, Nürnberg, bestellt, vertreten durch die Geschäftsführer-/​in, Herrn Henning Niewerth (Rechtsanwalt), Herrn Michael Weniger (Kaufmann), Herrn Wolfgang Hammer (Kaufmann) und Frau Angela Uttenreuther (Kauffrau). Das Stammkapital beträgt 25.000,00 €.

Von den Kommanditisten wurde bis zum Bilanzstichtag insgesamt folgendes Kommanditkapital als Eigenkapital gewährt:

PROJECT RE 10 Beteiligungs GmbH & Co. KG 10.000,00 €
PROJECT M 18 Beteiligungs GmbH & Co. KG 295.000,00 €
PROJECT RE 7 Beteiligungs GmbH & Co. KG 10.000,00 €
PROJECT RW 12 Beteiligungs GmbH & Co. KG 10.000,00 €
PROJECT S1 Beteiligungs GmbH & Co. KG 10.000,00 €

Nürnberg, 6. April 2021

gez.

PROJECT 3. Wohnen GmbH

Henning Niewerth

Geschäftsführer

gez.

PROJECT 3. Wohnen GmbH

Wolfgang Hammer

Geschäftsführer

gez.

PROJECT 3. Wohnen GmbH

Michael Weniger

Geschäftsführer

gez.

PROJECT 3. Wohnen GmbH

Angela Uttenreuther

Geschäftsführerin

Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers bezieht sich auf den Jahresabschluss in aufgestellter Form. Die Offenlegung erfolgt in verkürzter Form gem. §§ 325 ff. HGB.

 BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die PROJECT PW Gutsstraße 2-3 München GmbH & Co. KG, Nürnberg

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der PROJECT PW Gutsstraße 2-3 München GmbH & Co. KG, Nürnberg, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Coburg, 7. April 2021

ECOVIS Wirtschaftstreuhand GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez.

Daniel Ehlke

Wirtschaftsprüfer

gez.

Bernhard Umlauft

Wirtschaftsprüfer

Sonstige Berichtsbestandteile

Der Jahresabschluss wurde am 31.08.2021 festgestellt.

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