Bei der Bewertung ist entsprechend § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen worden. Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag einen „Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Verlustanteil Kommanditisten“ in Höhe von EUR 3.756.943,53 aus. Eine materielle Überschuldung besteht nicht, da gemäß Vereinbarung vom 25.05.2009 für die zwischen der Gesellschaft und der Wölbern Invest KG bestehenden Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 5.696.150,00 die Geltendmachung des Anspruchs auf Rückzahlung ausgeschlossen ist, sofern sie den Insolvenzfall bei der Gesellschaft auslöst.
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