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Büro Wömpener Bielefeld – keine Antwort auf unsere Presseanfrage – Wie war das mit dem Urteil Herr Wömpener?

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Gerne hätten wir natürlich eine Stellungnahme des Betroffenen zu den Informationen gehabt, die wir von einem User bekommen haben. Nicht nur weil wir dazu verpflichtet sind, sondern vor allem, weil wir es eigentlich nicht besonders mögen einen Artikel zu veröffentlichen, der dann für den Betroffenen doch Folgen haben kann. Worum geht es hier genau? Nun, wir haben in die Redaktion eine Information zugespielt bekommen, die besagt, dass es ein Urteil gegen Herrn Wömpener gibt (AZ liegt der Redaktion vor). Hier geht es darum, dass von Seiten des Gerichtes eine Bewährungsstrafe ausgesprochen wurde gegenüber dem Beschuldigten. Der Vorwurf, der der Verurteilung in dem Fall vorausgegangen war, dass hier Verträge zurückdatiert worden sein sollen, um sich einen wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen (für die Anleger). Natürlich bedeutete das auch einen wirtschaftlichen Vorteil für die/den Vermittler, denn der hat sicherlich dafür eine Vermittlungsprovision bekommen. Nun steht diese Mittelung im Raum o h n e, dass wir dazu eine Stellungnahme bekommen haben. Tatsache ist aber auch, sollte diese Information richtig sein, wovon wir ausgehen, dann muss sich natürlich auch die zuständige Genehmigungsbehörde einmal die  Frage stellen lassen, ob denn ein solches Urteil nicht auch die Grundlage sein kann (muss) einmal zu überprüfen, ob denn hier noch die Eignung des Erlaubnisinhabers vorhanden ist, ein solches Geschäft zu führen. Nun gibt es wohl keine Verpflichtung, dass der Betroffene dies selber dann den Behörden mitteilen muss, dass eine solche Verurteilung eingetreten ist. Genau da hakt es dann doch wieder an unserem System. Was nutzt das beste Kleinanlegerschutzgesetz, wenn rechtskräftig verurteilte Personen dann nicht einmal berufliche Konsequenzen zu tragen haben, nur weil sie da der Erlaubnisbehörde nicht mitteilen müssen? So wie jeder Emittent nun jedes Jahr ein neues Prospekt vorlegen muss zu seiner Kapitalanlage – wäre es da nicht auch eine gute Auflage, dass jeder Vermittler jedes Jahr ein neues polizeiliches Führungszeugnis vorlegen muss? Ich denke ja. In diesem Fall haben wir nun einmal die Erlaubnisbehörde darum gebeten sich dem Vorgang anzunehmen. Vielleicht meldet sich Herr Wömpener ja noch bei uns und klärt den gesamten Sachverhalt einmal aus einer Sicht auf. Darüber würden wir uns freuen.

Gerne hätten wir auch mal von Herrn Wömpener gewusst, wie das denn mit dem Titel Wirtschaftsjurist ist, mit dem er sich früher selber bezeichnet hat, wie wir an Hand der Redaktion vorliegender Unterlagen sehen können. Heute finden wir diese Bezeichnung nicht mehr auf seiner Webseite.

3 Kommentare

  • Herr Wömpener war vor seiner jetzigen Tätigkeit Fahndungsbeamter. Von seinen damaligen „Gegnern“ hat er da viel lernen können.

    Kommentar von Anleger: „Herr Wömpener machte damals einen sehr seriösen Eindruck mir gegenüber.“

    Dazu die Äußerung eines ehem. Gefägnisarztes aus meinem Bekanntenkreis: „Betrüger sind in der Regel angenehme Menschen.“

  • Herr Wömpener hält ja auch eine Reihe von Beiratsmandaten bei Publikums-Fonds. Unterstellt, dass die Vorwürfe zutreffen, wäre es schon merkwürdig, wenn ein Beiratsvorsitzender oder Beiratsmitglied dieser Fonds KG`s mit einer Vorstrafe weiter tätig sein will, oder ?

  • Haben die nicht viele Schiffsfonds verkauft? Ich hatte mit denen mal zu tun mit Zweitmarktfonds. Herr Wömpener machte damals einen sehr seriösen Eindruck mir gegenüber. Ich bin erstaunt so was hier zu lesen.

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