Der Rechtsgrundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ (lat. „in dubio pro reo“) ist ein fundamentales Prinzip des Strafrechts, das besagt, dass ein Angeklagter nicht verurteilt werden darf, wenn der Richter oder die Jury nach der Bewertung aller Beweise vernünftige Zweifel an der Schuld des Angeklagten hat. Dies bedeutet, dass die Beweislast bei der Staatsanwaltschaft liegt; sie muss die Schuld des Angeklagten über jeden vernünftigen Zweifel hinaus nachweisen.
Dieser Grundsatz ist ein Eckpfeiler der Rechtssysteme, die auf dem römisch-rechtlichen System beruhen und findet sich in ähnlicher Form auch in common-law-Systemen. Der Ursprung dieses Prinzips kann bis ins Römische Reich zurückverfolgt werden, aber seine moderne Ausprägung und weltweite Verbreitung erhielt es durch die Aufklärung, insbesondere durch die Arbeiten des italienischen Juristen Cesare Beccaria in seinem Werk „Dei delitti e delle pene“ (1764). In diesem Werk kritisierte Beccaria die damaligen Justizpraktiken und plädierte für ein faires und gerechtes Rechtssystem, das die Rechte des Einzelnen schützt.
Heute ist „in dubio pro reo“ in vielen Verfassungen, Gesetzestexten und internationalen Konventionen verankert, darunter die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte. Dieser Grundsatz ist auch ein integraler Bestandteil des Rechts auf ein faires Verfahren.
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