Am Jahresende 2009 erhielten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) in Deutschland rund 860 000 Haushalte Wohngeld.
Gegenüber dem Vorjahr stieg die Zahl der Empfängerhaushalte um fast die Hälfte (+ 47,2%). Insgesamt erhielten Ende 2009 somit 2,1% aller privaten Haushalte Wohngeld (2008: 1,5%).
Der Anstieg ist zum Teil damit begründet, dass sich mit der von Bundestag und Bundesrat zum 1. Januar 2009 beschlossenen Wohngeldreform Leistungsverbesserungen für die Wohngeldbezieher ergeben haben.
Wohngeld ist ein von Bund und Ländern je zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Dieser wird – gemäß den Vorschriften des Wohngeldgesetzes – einkommensschwächeren Haushalten gewährt, damit diese die Wohnkosten für angemessenen und familiengerechten Wohnraum tragen können.
In den neuen Ländern (ohne Berlin) wird Wohngeld fast doppelt so häufig in Anspruch genommen wie im früheren Bundesgebiet (einschließlich Berlin): Am Jahresende 2009 bezogen 3,4% aller ostdeutschen Privathaushalte und 1,9% aller westdeutschen Privathaushalte Wohngeld. Am häufigsten waren die privaten Haushalte in Mecklenburg-Vorpommern (4,5%) sowie Sachsen (3,7%) auf Wohngeld angewiesen. Am seltensten nahmen die Privathaushalte in Bayern (1,4%) und Hessen (1,5%) entsprechende Leistungen in Anspruch.
Mehr als die Hälfte (56%) aller Wohngeldempfänger führte einen Einpersonenhaushalt. 13% der Wohngeldempfänger lebten in einem Zwei-Personen-Haushalt, 8% in einem Drei-Personen-Haushalt. In knapp einem Viertel (23%) der Empfängerhaushalte wohnten vier oder mehr Personen.
Der überwiegende Teil (90%) der Empfängerhaushalte erhielt das Wohngeld als Mietzuschuss. Die restlichen 10% bezogen es als Lastenzuschuss, das heißt als Zuschuss zu den Aufwendungen für Kapitaldienst und Bewirtschaftung ihres Eigentums. Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch lag bei 125 Euro: Den Empfängerhaushalten von Mietzuschuss wurden durchschnittlich 122 Euro im Monat an Wohngeld ausgezahlt, Empfängerhaushalten von Lastenzuschuss durchschnittlich 152 Euro.
Neben den rund 860 000 „reinen“ Wohngeldhaushalten gab es Ende 2009 in Deutschland rund 144 000 wohngeldrechtliche Teilhaushalte in so genannten „Mischhaushalten“. Dies entspricht in etwa einer Verdreifachung der „Mischhaushalte“ gegenüber dem Vorjahr (2008: 55 080). Dabei handelt es sich um Haushalte, in denen Empfänger von staatlichen Transferleistungen, die nicht selbst wohngeldberechtigt sind, mit Personen zusammen leben, die wohngeldberechtigt sind.
Insgesamt gab der Staat im Jahr 2009 bundesweit rund 1,56 Milliarden Euro für das Wohngeld aus, mehr als doppelt so viel (+ 107%) wie im Vorjahr.
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