In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 22256 eingetragenen WOHNPARK OLGA GmbH, Im Lipperfeld 35, 46047 Oberhausen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Franz Josef Bangel, Prinzenhöhe 26, 45478 Mülheim an der RuhrGeschäftszweig: Durchführung von Bautätigkeiten im Wohnungsbau sowie der An- und Verkauf und die Verwaltung von Immobilien
ist am 30.01.2017, um 08:55 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Andreas Röpke, Vinckeufer 3, 47119 Duisburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
63 IN 8/17
Amtsgericht Duisburg, 30.01.2017
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