In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Wohnprojekt Nord GmbH, Bismarckstr. 29, 27570 Bremerhaven (AG Bremen, HRB 5138 BHV), vertr. d.: Heinz Günter Evert, Schwanhildenstr. 15, 45141 Essen, (Geschäftsführer), ist am 23.02.2016 um 10:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin auf ein Treuhandkonto einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Nr. 3 InsO).
Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Stephanie Pidun, Baker Tilly Roelfs RA-Gesellschaft mbH, Valentinskamp 88, 20355 Hamburg, Tel.: 040 881410119, Fax: 040 881410355, E-Mail: stephanie.pidun@bakertilly.de bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts – Insolvenzgericht – Bremerhaven eingesehen werden.
Amtsgericht Bremerhaven, 23.02.2016
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