Durch unsere Berichterstattung über das Unternehmen Geno Wohnbaugenossenschaft eG melden sich bei uns immer mehr auch Interessenten denen Vermittler den Abschluss eines solchen Wohnsparvertrages angeboten haben. Natürlich sind auch diese Interessenten verunsichert durch die aktuelle Berichterstattung. Nachvollziehbar, und ich so Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr, wäre sicherlich auch sehr vorsichtig in der jetzigen aktuellen Situation des Unternehmen, mein Geld dort zu investieren.Man sollte das Erebnis der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen sicherlich abwarten. Werden diese Ermittlungen eingestellt, dann kann man sich sicherlich erneut mit dem Vorhaben des Abschlusses eine Wohnsparvertrages befassen. Wie lange die Ermittlungen noch andauern können, konnte aber auch die zuständige Staatsanwaltschaft nicht sagen, daher einfach abwarten, mehr kann man den Interessenten nicht raten.
Bei Genossenschaften ist zu beachten, dass die Einschaltung von Vertriebspartnern – insbesondere wenn sie erfolgsabhängige Provisionen bekommen – gemäß Kleinanlegerschutzgesetz, Artikel 4, untersagt ist. Die Mitglieder (oder auch zukünftige) sollten bedenken, dass BaFin solche Verstöße mit dem Schließen einer Genossenschaft ahnden kann.
Gruß JPMüller