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Wohnungsgenossenschaften, darauf sollten sie achten

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Bei den Verbraucherzentralen häufen sich Beschwerden über ungewollte Beteiligungen an Wohnbaugenossenschaften. Anbieter versuchen offenbar, Beitritte am Telefon aufzuschwatzen.

Das Wichtigste in Kürze:

    • Bei den Verbraucherzentralen häufen sich Beschwerden über Wohnbaugenossenschaften. Verbraucher sollen vermögenswirksame Leistungen in Beteiligungen stecken.

 

    • Darauf weisen die Marktwächter Finanzen bei der Verbraucherzentrale Hessen hin.

 

  • Dabei gilt Vorsicht: Solche Beteiligungen können riskant sein, schlimmstenfalls droht ein Totalverlust.

Zu vermögenswirksamen Leistungen (VL) geben oft der Arbeitgeber sowie der Staat Zuschüsse und das Geld geht in längerfristige Verträge. Viele Anleger denken dann vielleicht: Was soll da schon schiefgehen? Wohnbaugenossenschaften machen sich dieses Vertrauen in die Anlageform offenbar zu Nutze und versuchen, mit überraschenden Telefonanrufen Beitritte abzuschließen. Aber: Gegenüber anderen Anlageformen, in die Sparer vermögenswirksame Leistungen anlegen können, gibt es Risiken. Schlimmstenfalls droht bei einer solchen Beteiligung sogar der Totalverlust.

Bei den Verbraucherzentralen häufen sich zum Beispiel Beschwerden über ungewollte Mitgliedschaften bei den Genossenschaften GenoKap und Protectum. „Eine Beteiligung an einer Bau- oder Wohnungsgenossenschaft im Rahmen des VL-Sparens ist möglich, ist aber kein üblicher VL-Sparvertrag, sondern eine Unternehmensbeteiligung“, warnt Wolf Brandes, Teamleiter Marktwächter Finanzen bei der Verbraucherzentrale Hessen. „Doch Risiken verstecken oder verharmlosen die Anbieter gerne.“

Seien Sie darum vorsichtig, wenn Anrufer unaufgefordert Finanzprodukte anbieten.

    • Hatten Sie vorher nicht Ihr Einverständnis gegeben, sind Werbeanrufe so genannte „cold calls“ – und die sind in Deutschland verboten. Notieren Sie sich Telefonnummer, Zeitpunkt und Gesprächsthema. Den Anrufer können Sie dann bei der Bundesnetzagentur melden. Die Behörde kann unter anderem Bußgelder verhängen. Was Sie im Detail bei Werbeanrufen tun können, beschreiben wir in einem separaten Beitrag.

 

    • Haben Sie einen Vertrag für eine Beteiligung an einer Wohnbaugenossenschaft nicht bewusst abgeschlossen, wehren Sie sich gegen die Forderungen. Wir haben dafür einen Musterbrief, den Sie auf Ihre Bedürfnisse anpassen und verschicken können.

 

  • Am Telefon abgeschlossene Verträge können Sie in der Regel 14 Tage lang widerrufen. Was es damit auf sich hat und wie ein Widerruf funktioniert, erklären wir hier.

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