Wolfgang Wagner: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an
Die BaFin hat Herrn Wolfgang Wagner, Weinstadt (zuvor Bondorf), mit Bescheid vom 25. Januar 2019 aufgegeben, das Einlagengeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.
Herr Wagner schloss mit Anlegern Verträge über eine Beteiligung an seiner „Wirtschafts- und Finanzkanzlei“. Auf dieser Grundlage nahm er Gelder mit dem Versprechen der unbedingten Rückzahlung entgegen. Hierdurch betreibt Herr Wagner das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Er ist verpflichtet, die bislang angenommenen Gelder per Überweisung vollständig an die Geldgeber zurückzuzahlen.
Der Bescheid der BaFin ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
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