Ist diese überhaupt möglich? Viele Anleger zeichneten RWB-Anlagen, weil sie dahingehend beraten wurden, dass sie sich als sichere Altersvorsorge eignen.
Die meisten Anleger wurden weder darüber aufgeklärt, dass sie sich unternehmerisch beteiligen und damit ein Teil- bzw. Totalverlustrisiko besteht. Noch wurden ihnen die Risiken des “Blind Pool-Systems” sowie das Risiko der Fungibilität erläutert.
Möglicherweise bestehen nicht nur Schadensersatzansprüche aus Falschberatung, sondern auch ein Anspruch auf Rückabwicklung aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung ist möglich. Entscheidend sind, wie immer, die Umstände des Einzelfalls. Betroffene sollten in jedem Fall anwaltlichen Rat einholen, bevor sie noch mehr Geld verlieren. RWB ist aus unserer Sicht lediglich zur „Beimischung“ geeignet, nicht aber als ausschließliches Altersvorsorgeprodukt.
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