MIG GmbH & Co. Fonds 17 geschlossene Investment-KG
Pullach i.Isartal
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 27.05.2021 bis zum 31.12.2021
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021
1. Marktentwicklung / Marktbeurteilung
Marktentwicklung
Nach den vorläufigen Zahlen für das Jahr 2021 des Bundesverbands Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften entwickelte sich der Markt für Venture Capital wie folgt.1
Fundraising
Das Fundraising der Teilnehmer am deutschen Private Equity-Markt lag mit EUR 4,80 Mrd. rund 9 % über dem Wert des Vorjahres. Die Zahl der erfassten Closings (d.h. Abschluss des Fundraisings eines Investmentvermögens) fiel jedoch um rund 26 % auf 28. Von den neu eingeworbenen Mitteln entfielen rund 30 % auf den Bereich Venture Capital, so dass in diesem Bereich die Summe der neuen Mittel von EUR 1,85 Mrd. auf EUR 1,46 Mrd. sank.
Investitionen
Die Investitionen der in Deutschland ansässigen Beteiligungsgesellschaften (Branchenstatistik) erreichten EUR 8,54 Mrd., nach EUR 10,06 Mrd. im Vorjahr. Davon investierten die Gesellschaften EUR 1,83 Mrd. im Ausland (Vorjahr: EUR 1,66 Mrd.).
Mit EUR 3,99 Mrd. investierten Beteiligungsgesellschaften 2021 so viel Venture Capital in Deutschland wie noch nie. Das Investitionsvolumen des Vorjahres von EUR 1,91 Mrd. wurde somit mehr als verdoppelt. Hierbei wurden 601 Unternehmen (Vorjahr: 702) mit Venture Capital finanziert.
Investitionen nach Branchen
Die IKT-Branche (Kommunikation, Computer, Elektronik) liegt mit rund 47 % der Investitionen wie bereits in den Vorjahren mit deutlichem Abstand an der Spitze. Dahinter folgen der Bereich Konsumgüter/-services mit rund 18 %, Biotechnologie und Gesundheitswesen mit rund 11 % und Unternehmensprodukte und -dienstleistungen mit rund 8 %. Bezogen auf die Zahl der finanzierten Unternehmen verteidigte ebenfalls die IKT-Branche den Spitzenplatz mit 389 Unternehmen vor den Bereichen Biotechnologie und Gesundheitswesen (148), Konsumgüter/-services (129) und Unternehmensprodukte/-dienstleistungen (110).
Divestments
Das Volumen der Beteiligungsverkäufe stieg im Vergleich zum Vorjahr um rund 34 % von EUR 3,00 Mrd. auf EUR 4,04 Mrd.
Nachdem 2020 Verkäufe an andere Beteiligungsgesellschaften den wichtigsten Exit-Kanal darstellten, lagen im Jahr 2022 die Trade Sales, d.h. Verkäufe an strategische Investoren, nahezu gleichauf (jeweils rund 21 %), gefolgt von Verkäufen bei Börsengang bzw. über die Börse (rund 19 %).
Divestments aufgrund von Totalverlusten lagen mit EUR 0,15 Mrd. (rund 4 %) deutlich unter dem Vorjahresniveau (EUR 0,38 Mrd. bzw. rund 13 %).
Marktbeurteilung
Die Mitgliedsunternehmen des BVK Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften sowie weitere deutsche Beteiligungsgesellschaften beurteilen den Markt 2021 in einer von KfW Research ausgewerteten Umfrage wie folgt:
„Das Geschäftsklima auf dem deutschen Venture Capital-Markt verharrt im 4. Quartal 2021 auf dem Bestwert des Vorquartals. Der Geschäftsklimaindikator des Frühphasensegments bleibt bei 41,6 Saldenpunkten und beendet das Jahr 2021 somit auf seinem bisherigen Höchststand. Im Jahresmittel war das Geschäftsklima nach 2018 mit Abstand das höchste seit Start des Barometers. Das neue Hoch ist vor allem auf die Beurteilung der aktuellen Geschäftslage zurückzuführen, die sich über das gesamte Jahr verbessert hat. Der entsprechende Indikator steigt zum Jahresende um 4,5 Zähler auf 45,4 Saldenpunkte, während der Indikator für die Geschäftserwartung auf 37,9 Saldenpunkte leicht verliert (-4,5).
Von den einzelnen Klimakomponenten hat sich die Beurteilung der Qualität des Dealflows im Schlussquartal am stärksten verändert und legte kräftig zu. Da auch die Höhe des Dealflows leicht besser beurteilt wird, beenden beide Dealflow-Komponenten das Jahr mit Bestwerten. Auch im Jahresmittel erreichen die beiden Indikatoren höhere Levels als in allen Jahren davor. Die Nachfrage nach VC durch vielversprechende Start-ups war 2021 somit offenbar höher denn je. Auch das Fundraisingklima war über das gesamte Jahr gesehen noch nie besser.
Anders das Exitklima. Zwar markierte es im zweiten Quartal den bisherigen Bestwert, im Jahresverlauf verschlechterte sich die Beurteilung allerdings wieder. Im Jahresmittel lag das Exitklima somit nur knapp über dem bisherigen Top-Niveau der Jahre 2017 / 2018, in denen die Beurteilungen auch deutlich weniger volatil waren. Innerhalb der Exitkanäle war das IPO-Klima 2021 aber überragend. Seit Start des Barometers waren keine höheren Beurteilungen zu verzeichnen. Das spiegelt die hohe Zahl tatsächlicher IPOs wider. Auf der Kehrseite fiel die Zufriedenheit mit den Einstiegsbewertungen im Q2 / 2021 auf ein Rekordtief. Im Jahresmittel war sie aber kaum schlechter als in den Vor-Corona-Jahren – obwohl die Start-up-Bewertungen 2021 gemessen am Einhorn-Zuwachs noch offensiver waren. So hat sich die Zahl der Milliarden-Dollar-Start-ups in Deutschland trotz einiger Exits bestehender Einhörner im vergangenen Jahr verdoppelt. Deutsche Start-ups sind bei internationalen Investoren gefragt, was die Bewertungen weiter kompetitiv halten dürfte.“2
1 Datenquelle: BVK Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften e.V., „BVK-Statistik 2021 – Tabellen“, Datenstand März 2022
Auch die MIG Capital AG (nachfolgend auch “MIG AG”) sieht Deutschland als einen geeigneten Standort für Wagniskapitalgeber. Die starke Nachfrage im Dealflow zeigt deutlich das große Potential von Venture Capital in Deutschland. Jedoch bedarf es der Schaffung besserer Rahmenbedingungen vor allem im Fundraising und bei Exitkanälen.
Die weiter bestehende Zurückhaltung institutioneller Investoren aus Deutschland und Europa im Venture sollte möglichst abgebaut werden, um Abhängigkeiten von außereuropäischen Investoren zu vermeiden und die Kernkompetenzen an künftigen Schlüsseltechnologien in Europa zu halten. Sowohl die Corona-Krise als auch der Ukraine-Konflikt haben dies jüngst noch einmal verdeutlicht.
Unverändert ist es darüber hinaus weiterhin notwendig, vereinfachte Zugangsmöglichkeiten zum Kapitalmarkt zu schaffen.
2. Geschäftsverlauf und zukünftige Entwicklung
Die Gesellschaft hatte zum 31.12.2021 weder ihren eigentlichen Geschäftsbetrieb noch Vertriebstätigkeiten aufgenommen.
Da die zukünftige Entwicklung äußerst stark vom künftigen Vertriebserfolg abhängt, können hierzu keine belastbaren Angaben getätigt werden.
Daneben können vor allem Bewertungsmaßnahmen das Jahresergebnis der Gesellschaft wesentlich beeinflussen.
3. Wirtschaftliche Lage der Gesellschaft
Im Geschäftsjahr bestand lediglich der Kommanditanteil der MIG Beteiligungstreuhand GmbH; die diesbezügliche Einlageverpflichtung wurde erst nach dem Bilanzstichtag erfüllt.
Die im Geschäftsjahr angefallenen Aufwendungen betreffen die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses 2021 sowie die Erstellung der betrieblichen Steuererklärungen.
Die Vermögenslage der Gesellschaft ist nicht von Wechselkurseinflüssen betroffen. Außerbilanzielle Finanzinstrumente waren nicht im Bestand.
Am 31.12.2021 betrug die Anzahl der umlaufenden Anteile 10 Stück zu je 100 EUR.
4. Tätigkeitsbericht
I. Anlageziele und Anlagepolitik zur Erreichung der Anlageziele
Die Gesellschaft investiert ihr Gesellschaftsvermögen, das für Investitionen zur Verfügung steht („Investitionskapital“), in folgende Vermögensgegenstände:
(1) |
Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind, gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB; |
(2) |
Gelddarlehen an Unternehmen, an denen die Gesellschaft bereits eine Beteiligung hält, gemäß §§ 261 Abs. 1 Nr. 8, 285 Abs. 3 KAGB; |
(3) |
Bankguthaben gemäß § 195 KAGB; |
(4) |
Wertpapiere gemäß § 193 KAGB. |
Die Gesellschaft wird Anteile an jungen und innovativen Unternehmen erwerben, denen die Gesellschaft Eigenkapital, vor allem für die Entwicklung und den Vertrieb ihrer Produkte, zur Verfügung stellt („Beteiligungsunternehmen“). Der Anteilserwerb geschieht im Regelfall durch Kapitalerhöhung beim Beteiligungsunternehmen, auch durch Ausübung eines Wandlungsrechts aus einem zuvor dem Beteiligungsunternehmen gewährten Gelddarlehen, oder durch den Erwerb eigener Anteile des Beteiligungsunternehmens und im Ausnahmefall durch den Anteilskauf von Altgesellschaftern.
2 Datenquelle: KfW German Venture Capital Barometer 4. Quartal 2021
Die Unternehmen, an denen die Gesellschaft Beteiligungen erwirbt, müssen in einer der folgenden Branchen tätig sein:
― |
Pharma, Biotechnologie; |
― |
Medizintechnik, Diagnostik, Life Sciences Anwendungen; |
― |
Digital Health; |
― |
Industrielle Biotechnologie; |
― |
Umwelttechnologie, einschließlich Entsorgung; |
― |
Energietechnologie; |
― |
Robotik, Automatisierungstechnik; |
― |
Kommunikations- und Informationstechnologie; |
― |
E-Commerce. |
Bei der Investition in Unternehmensbeteiligungen müssen ferner folgende Investitionskriterien eingehalten werden:
― |
mindestens 80 % des investierten Kapitals werden in Unternehmen mit einer Bilanzsumme von mindestens EUR 0,5 Mio. angelegt, |
― |
mindestens 80 % des investierten Kapitals werden so angelegt, dass die Investition in die jeweilige Unternehmensbeteiligung mindestens EUR 0,75 Mio. beträgt, |
― |
mindestens 80 % des investierten Kapitals werden in Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft angelegt, |
― |
mindestens 80 % des investierten Kapitals werden in Zielunternehmen investiert, die ihren rechtlichen oder tatsächlichen Sitz (Schwerpunkt der tatsächlichen geschäftlichen Aktivitäten) in einem Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum haben, |
― |
höchstens 30 % des Investitionskapitals werden in Zielunternehmen investiert, die ihren rechtlichen oder tatsächlichen Sitz in der Schweiz, in Großbritannien oder in den USA haben, |
― |
Die Gesellschaft erwirbt Beteiligungen an mindestens fünf nicht miteinander verbundenen Unternehmen. |
― |
Das in eine Unternehmensbeteiligung investierte Kapital darf zum Zeitpunkt der Vornahme der Investition maximal 50 % des Fondsvermögens betragen. Unter „Fondsvermögen“ ist hierbei der Gesamtbetrag des Festkapitals der Anleger (gesamte Zeichnungssumme der Kommanditanteile der Anleger) zum Zeitpunkt der Vornahme der Investition zu verstehen. |
― |
In Unternehmensbeteiligungen, hinsichtlich derer sich Währungsrisiken ergeben, dürfen maximal 30 % des investierten Kapitals investiert werden. |
II. Chancen und Risiken
1. Chancen
Die Fondsgesellschaft ist bestrebt, aufgrund der typischerweise mit Venture Capital-Investitionen verbundenen Gewinnchancen, Erträge aus ihren Unternehmensbeteiligungen zu erzielen. In erster Linie sollen Gewinne daraus resultieren, dass Beteiligungen der Gesellschaft nach einer Wertsteigerung mit Gewinn weiterveräußert werden. Eine weitere Ertragsmöglichkeit besteht darin, dass die Fondsgesellschaft von einem Beteiligungsunternehmen laufende Gewinnausschüttungen erhält.
Eine zusätzliche Einnahme der Fondsgesellschaft kann sich aus der Nutzung der Liquiditätsreserve ergeben. Laut § 1 Ziffer 1.1 der Anlagebedingungen kann diese Liquiditätsreserve in Bankguthaben oder Wertpapieren angelegt werden. Darüber hinaus kann die Gesellschaft Gelddarlehen an Unternehmen ausreichen, an denen sie bereits eine Beteiligung hält. Mit solchen Geldanlagen können gegebenenfalls Zinseinnahmen für die Fondsgesellschaft generiert werden.
2. Risiken
a) Risikomanagement
Die MIG AG verfügt über ein Risikomanagement gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Darin werden Erfassung, Bewertung, Monitoring und Reporting der Risiken, welche die Geschäftsgrundlagen der Gesellschaft direkt oder indirekt beeinträchtigen können, mit Hilfe eines Risikomanagement-Systems kontinuierlich und systematisch vorgenommen.
Im Rahmen des Risikomanagements erstellt die MIG AG auch Risikoprofile der von ihr verwalteten Investmentvermögen.
Die Risikomanagement-Funktion obliegt innerhalb der MIG AG einer unabhängigen, in der Marktfolge angesiedelten Stelle, die als Stabsfunktion direkt dem Geschäftsleiter Risikocontrolling unterstellt ist.
Zusätzlich überwacht die an einen externen Dienstleister ausgelagerte Interne Revision als prozessunabhängige Kontrollinstanz die Einhaltung der internen Kontrollsysteme und die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems.
b) Risikomanagementprozess
Als Ausgangspunkt des Risikomanagementprozesses der MIG AG wurde eine Risikostrategie festgelegt.
Eine daraus abgeleitete Systematik zur Identifizierung einzelner Risiken sorgt für Redundanz und damit für eine flächendeckende Erfassung aller relevanten Risiken. Eine regelmäßige systematische Analyse und die Bewertung sowohl der identifizierten Risiken als auch der Auswirkungen durchgeführter Risikostresstests auf das Risikodeckungspotenzial gewährleisten die effiziente, angemessene und gesetzeskonforme Risikosteuerung und Risikobewältigung.
Zum Nachweis der Funktionsfähigkeit des Risikomanagementsystems werden die Ergebnisse der Analysen und Bewertung von Risiken sowie die getroffenen Maßnahmen zur Bewältigung systematisch und regelmäßig dokumentiert und an den Gesamtvorstand sowie den Aufsichtsrat berichtet.
c) Identifizierte Risikoklassen
Operationelle Risiken
Unter operationellen Risiken versteht die MIG AG Verlustrisiken für die Organisation, welche aus unzureichenden internen Prozessen, Nichteinhaltung von ESG-Kriterien, menschlichem oder Systemversagen bei der Gesellschaft oder aus externen Ereignissen resultieren.
Innerhalb dieser Risikoklasse unterscheidet die MIG AG nach folgenden Risikoarten:
― |
Personenrisiken, |
― |
Prozessrisiken, |
― |
Systemrisiken und |
― |
Rechtsrisiken. |
Unter Personenrisiken verstehen wir Verlustrisiken, die durch das Verhalten, die Kommunikation oder Eigenschaften von Menschen (Mitarbeiter oder Dienstleister) verursacht werden.
Prozessrisiken sind solche Verlustrisiken, die durch nicht vollständige oder richtig erfasste, nicht geprüfte oder genehmigte Geschäftsvorfälle entstehen können.
Als Systemrisiken haben wir Risiken kategorisiert, die die Funktionstüchtigkeit der (IT-)Systeme gefährden.
Rechtsrisiken sind Risiken, die durch Verstöße gegen gesetzliche Rahmenbedingungen entstehen können.
Finanzrisiken
Bei dieser Risikoklasse unterscheiden wir zwischen den Risikoarten:
― |
Adressausfallrisiken, |
― |
Marktpreisrisiken, |
― |
Beteiligungsrisiken und |
― |
Liquiditätsrisiken. |
Unter Adressenausfallrisiken verstehen wir Verlustrisiken, die daraus entstehen, dass die Gegenpartei eines Geschäfts ihren Verpflichtungen möglicherweise nicht nachkommt.
Marktpreisrisiken bestehen in Verlustrisiken, die auf Veränderungen bei Marktvariablen wie Zinssätzen, Wechselkursen, Aktien- und Rohstoffpreisen (auch im Zusammenhang mit Transitionsrisiken) oder bei der Bonität eines Emittenten zurückzuführen sind.
Beteiligungsrisiken sind Risiken potenzieller, negativer Wertänderungen des Beteiligungsbestandes durch eine Verschlechterung der allgemeinen Marktsituation oder eine Verschlechterung der speziellen Eigenschaften der einzelnen Beteiligung.
Liquiditätsrisiken sind Risiken, die die Fähigkeit der KVG beeinträchtigen, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.
Sonstige Risiken
Unter sonstige Risiken unterscheidet die MIG AG zwischen den Risikoarten:
― |
Strategische Risiken, |
― |
Reputationsrisiken und |
― |
Residualrisiken. |
Strategische Risiken sind solche Verlustrisiken, die durch die Emission von nicht marktkonformen Produkten oder Produkten, die (aufsichts-)rechtlichen Anforderungen nicht genügen, entstehen können.
Unter Reputationsrisiken verstehen wir Risiken, die die Reputation der Gesellschaft am Markt beeinträchtigen könnten.
Unter Residualrisiken werden Verlustrisiken kategorisiert, die den oben beschriebenen Risikoarten sonst nicht zugeordnet werden können.
Nachhaltigkeitsrisiken
Nachhaltigkeitsrisiken können, trotz deren Berücksichtigung und Beachtung in unseren Geschäftsprozessen, unmittelbar oder mittelbar erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation der von uns verwalteten Beteiligungsunternehmen, AIFs und / oder der KVG haben.
Der Zeitpunkt und / oder das Ausmaß des Eintritts von Nachhaltigkeitsrisiken ist meist nicht oder nur schwer vorhersehbar. Nachhaltigkeitsrisiken sind mit den vorgenannten Einzelrisiken eng verzahnt; sie können diese auslösen, auf diese einwirken und deren Ausprägung verstärken. Sie stellen keine eigenständige Risikoart dar, sondern sind ein Teilaspekt der vorgenannten Risikoarten.
Bei der Einbeziehung potenzieller Nachhaltigkeitsrisiken in unsere Geschäftsprozesse, insbesondere entlang der Investitionskette, orientieren wir uns an branchenführenden Standards für Best Practice, darunter das Sustainability Accountancy Standards Board („SASB“), die UN-PRI und die Sustainable Development Goals („SDGs“) der Vereinten Nationen. Darüber hinaus finden die Richtlinien der SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation) und der BaFin bei uns Anwendung.
d) Gesamteinschätzung der Risikolage
Die Entwicklung der Gesellschaft ist durch das Maß beeinflusst, in dem Anleger Kapitalzusagen eingehen und diese erfüllen. Ferner ist die Entwicklung der Gesellschaft von Änderungen der steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen sowie von den Wirtschafts- und Investmentmärkten vor allem in Deutschland und Österreich abhängig. Negative Entwicklungen dieser Faktoren können sich auf das Vertrauen der Investoren, auf die Geschäftsentwicklung der Beteiligungsunternehmen, auf das Fondsvolumen sowie auf das Transaktionsvolumen bei der Veräußerung von Beteiligungsunternehmen auswirken – und damit auf die Fondsperformance und mittelbar auf die Ergebnissituation der Gesellschaft. Das von der MIG AG eingerichtete Risikomanagement sorgt für eine ordnungsgemäße und effiziente Umsetzung der definierten Prozesse und somit für eine Minimierung der definierten Risiken.
Weiterhin wird die Ergebnissituation der Gesellschaft mittelbar durch die Risiken der Beteiligungsunternehmen beeinflusst. Diesen Risiken begegnen wir durch die Betreuung und das Monitoring der Beteiligungsunternehmen durch unser erfahrenes Investment-Management. Darüber hinaus trägt die Risikomischung und Risikostreuung in den Beteiligungsportfolios der verwalteten Investmentvermögen zur Risikominimierung bei.
Bei unbefriedigendem Geschäftsverlauf der Gesellschaft können Rechts- und Reputationsrisiken entstehen. Durch ständige Marktbeobachtung und im Bedarfsfall schnelle Reaktion sowie durch aktive Marktpositionierung mittels geeigneter Marketingmaßnahmen werden die Risiken dieser Risikoart minimiert. Derzeit bestehen keine Indizien dafür, dass mögliche Ansprüche Dritter aus derartigen Risiken berechtigt wären und erfolgreich durchgesetzt werden könnten.
Operationelle Risiken minimieren wir durch geeignete organisatorische, personelle und technische Maßnahmen. Die Tätigkeiten der Gesellschaft werden durch erfahrene und hochqualifizierte Mitarbeiter ausgeführt. Die internen Prozesse werden regelmäßig überprüft und an neue Anforderungen angepasst. Bei der Ausgestaltung der IT-Systeme und -prozesse wird auf gängige Standards zurückgegriffen, um unberechtigten Datenzugriff, Datenverlust oder Datenmissbrauch zu verhindern. Die von uns eingesetzten IT-Systeme stellen die Integrität, die Verfügbarkeit, die Authentizität sowie die Vertraulichkeit der verarbeiteten Daten sicher.
Um die Leistungserbringung durch beauftragte Dienstleister angemessen zu überwachen, hat die MIG AG ein Auslagerungscontrolling-System implementiert, das eng mit dem Risikomanagement verknüpft ist. Seitens des Auslagerungscontrollings lagen in der Berichtsperiode keine Beanstandungen der ausgelagerten Tätigkeiten vor. Im Berichtszeitraum wurden alle Zahlungsverpflichtungen bedient.
Bedingt durch den Ukraine-Konflikt und die weiter anhaltende Coronavirus-Pandemie bestehen Risiken, deren Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft derzeit nicht quantifizierbar sind. Möglich sind Risiken für die Vermögens- bzw. Ertragslage der Gesellschaft, welche mittelbar aus den Beteiligungsunternehmen resultieren, wie etwa geringere oder ausbleibende Veräußerungserlöse, oder geringere Einzahlungsleistungen aufgrund von Zahlungsstockungen bei Anlegern.
Zusammenfassung der Chancen und Risiken
Den genannten Risiken stehen – ausweislich des Erfolgs zahlreicher bereits durch die MIG AG realisierter Beteiligungen- objektiv erhebliche Chancen im Wagniskapitalmarkt gegenüber, die in den kommenden Jahren noch zunehmen können. Die Nutzung dieser Chancen erfordert wiederum das Eingehen von Risiken, von deren frühzeitigem Erkennen und professioneller Bewältigung der Erfolg der Gesellschaft abhängt. Durch ein ausgewogenes Verhältnis von Chancen und Risiken versucht die MIG AG, den Geschäftserfolg der Gesellschaft zu maximieren und mögliche negative Auswirkungen auf den Unternehmenserfolg so gering wie möglich zu halten.
Auf Basis der verfügbaren Informationen besteht zum 31. Dezember 2021, sofern die Platzierungsziele für die Folgejahre nicht komplett verfehlt werden, keine Indikation, dass die bestehende Risikolage die zukünftige Entwicklung oder den Fortbestand der Gesellschaft gefährden könnte.
III. Kapitalverwaltungsgesellschaft
Vertrag
Die MIG Capital AG, München, wurde zur Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) im Sinne des § 17 Abs. 2 Nr. 1 KAGB für die MIG GmbH & Co. Fonds 17 geschlossene Investment-KG bestellt. Diese Vereinbarung kann von jeder Partei mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalendermonats aus wichtigem Grund gekündigt werden.
Haftung
Die KVG hat sich verpflichtet, die Kapitalverwaltung unter Einhaltung aller geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften durchzuführen, insbesondere der Bestimmungen des KAGB und der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwaltung alternativer Investmentfonds sowie der in diesem Zusammenhang ergangenen behördlichen Verlautbarungen und Rundschreiben. Ferner hat sich die KVG verpflichtet, bei der Kapitalverwaltung im Rahmen dieses Vertrags sämtliche für den MIG Fonds 17 geltenden vertraglichen Regelungen vollständig einzuhalten, insbesondere des Gesellschaftsvertrags, sowie dessen Anlagebedingungen.
Zur angemessenen Abdeckung potenzieller Haftungsrisiken aus beruflicher Fahrlässigkeit hat die KVG in Überreinstimmung mit den sich aus § 25 KAGB ergebenden Eigenmittelanforderungen eine entsprechende Kapitalrücklage gebildet, diese wird in Form liquider Mittel auf Bankkonten vorgehalten.
Auslagerungen
Per 31.12.2021 sind folgende Tätigkeiten der KVG auf externe Unternehmen ausgelagert:
― |
Fondskonzeption, Erstellung Verkaufsprospekte, |
― |
Finanzbuchhaltung, Vorbereitung der Erstellung der Jahresabschlüsse und Steuererklärungen, |
― |
Interne Revision, |
― |
Compliance- und Geldwäschefunktion, |
― |
Datenschutz und Datensicherheit, |
― |
IT-Sicherheit, |
― |
IT-Administration. |
Gebühren
Die MIG Capital AG erhält als Portfolio-Manager für die Portfolioeinrichtung eine Provision in Höhe von 1,75 % der von Anlegern tatsächlich an die Gesellschaft geleisteten Kommanditeinlagen (ohne Agio).
Zusätzlich erhält die MIG Capital AG als externe KVG für die Verwaltung der Gesellschaft beginnend ab 01.01.2022 eine jährliche Vergütung in Höhe von bis zu 0,70 % der Bemessungsgrundlage. Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der laufenden jährlichen Vergütungen bildet jeweils die Summe aus dem durchschnittlichen Nettoinventarwert der Gesellschaft im jeweiligen Geschäftsjahr und den bis zum jeweiligen Berechnungsstichtag von der Gesellschaft an die Anleger geleisteten Auszahlungen, maximal aber 100 % des von den Anlegern gezeichneten Kommanditkapitals („Festkapital“ der Gesellschaft). Sofern der Nettoinventarwert im Geschäftsjahr nur einmal jährlich ermittelt wird, wird für die Berechnung des Durchschnittswertes der Wert am Anfang und am Ende des betreffenden Geschäftsjahres zugrunde gelegt. Im Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2024 erhält die KVG eine jährliche Mindestvergütung von EUR 250.000,00.
Des Weiteren erhält die MIG Capital AG im Zusammenhang mit der Veräußerung oder Beendigung einer Unternehmensbeteiligung der Gesellschaft von der Gesellschaft eine Transaktionsgebühr in Höhe von bis zu 25 % des bei der Transaktion realisierten Erlöses. Ein Teilbetrag von jeweils 30 % der vereinnahmten Transaktionsgebühr, nach Abzug von hieraus an Dritte bezahlten Veräußerungskosten im Zusammenhang mit der betreffenden Transaktion, ist als zusätzliche Vergütung für Vertriebsleistungen an das mit dem Eigenkapitalvertrieb beauftragte Unternehmen (HMW Fundraising GmbH) weiterzuleiten.
Verwaltungskosten
Im Geschäftsjahr 2021 hatte MIG Fonds 17 keine Verwaltungskosten zu tragen.
IV. Wesentliche Anlagegeschäfte im Geschäftsjahr
Im Geschäftsjahr 2021 hat MIG Fonds 17 keine wesentlichen Anlagegeschäfte durchgeführt.
V. Struktur und Wertentwicklung des Portfolios
MIG Fonds 17 hat im Geschäftsjahr 2021 noch kein Portfolio eingerichtet.
VI. Wertentwicklung der Fondsgesellschaft
Da die Gesellschaft im Jahr 2021 noch keinen Geschäftsbetrieb aufgenommen hatte, können keine aussagekräftigen Angaben zur Wertentwicklung erfolgen.
Bilanz zum 31. Dezember 2021
Investmentanlagevermögen
A. AKTIVA
31.12.2021 | ||
EUR | EUR | |
1. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil Kommanditisten | 3.800,00 | |
2. Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen | 1.000,00 | |
4.800,00 | ||
4.800,00 |
B. PASSIVA
31.12.2021 | ||
EUR | EUR | |
1. Rückstellungen | 4.800,00 | |
4.800,00 |
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 27. Mai bis 31. Dezember 2021
Investmenttätigkeit
2021 | ||
EUR | EUR | |
1. Aufwendungen | ||
a) Prüfungs- und Veröffentlichungskosten | -3.015,00 | |
b) Sonstige Aufwendungen | -1.785,00 | |
Summe der Aufwendungen | -4.800,00 | |
2. Ordentlicher Nettoertrag | -4.800,00 | |
3. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | -4.800,00 | |
4. Ergebnis des Geschäftsjahres | -4.800,00 | |
5. Belastung auf Kapitalkonten | 4.800,00 | |
6. Bilanzgewinn | 0,00 |
Anhang für das Geschäftsjahr 2021
A. Grundlagen
1. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Firmenname laut Registergericht: | MIG GmbH & Co. Fonds 17 geschlossene Investment-KG |
Firmensitz laut Registergericht: | Pullach i. Isartal |
Registereintrag: | Handelsregister |
Registergericht: | München |
Register-Nr.: | HRA 115482 |
2. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der MIG GmbH & Co. Fonds 17 geschlossene Investment-KG zum 31.12.2021 wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs („HGB“) sowie der Verordnung über Inhalt, Umfang und Darstellung der Rechnungslegung von Sondervermögen, Investmentaktiengesellschaften und Investmentkommanditgesellschaften sowie über die Bewertung der zu dem Investmentvermögen gehörenden Vermögensgegenstände (Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung – KARBV) aufgestellt (§ 158 i.V.m. 135 Abs. 11 Kapitalanlagegesetzbuch – KAGB).
Die MIG GmbH & Co. Fonds 17 geschlossene Investment-KG ist eine kleine Personengesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 i.V.m. § 264 a HGB und hat daher die Vorschriften der §§ 264 ff. HGB für Kapitalgesellschaften zu beachten. Von den Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften nach § 274 a HGB wurde Gebrauch gemacht.
Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt entsprechend den Bestimmungen der §§ 21 und 22 KARBV. Für die Aufstellung des Anhangs wird § 25 KARBV beachtet.
Das Geschäftsjahr 2021 war aufgrund der Gründung der Gesellschaft am 27.05.2021 ein Rumpfgeschäftsjahr. Die Gesellschaft hatte im Geschäftsjahr 2021 aufgrund bis zum Bilanzstichtag noch nicht erteilter Vertriebserlaubnis durch die BaFin ihren Geschäftsbetrieb noch nicht aufgenommen. Die Jahreszahlen können daher nicht als Vergleichsmaßstab dienen.
In Tabellen oder bei auf TEUR gerundeten Beträgen können Rundungsdifferenzen zu den sich exakt ergebenden Werten auftreten.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden werden die allgemeinen Bewertungsgrundsätze (§§ 252 ff. HGB), die besonderen Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie die für geschlossene Investment-Kommanditgesellschaften geltenden besonderen Bewertungsvorschriften (§§ 158, 135 KAGB, §§ 21 Abs. 3, 26 ff. KARBV) beachtet.
Im Einzelnen werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:
Die Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig erscheint.
Nicht eingeforderte Einlagen werden gemäß §§ 264a, 264c Abs. 2, 272 HGB offen von den Kapitalanteilen abgesetzt.
C. Sonstige Angaben zum Jahresabschluss
1. Pflichtangaben gemäß Offenlegungsverordnung (VO EU 2019/2088 vom November 2019) sowie Taxonomie-Verordnung (VO EU 2020/852 vom Juni 2020)
Das Finanzprodukt soll künftig überwiegend in Unternehmen investieren, die den beworbenen ESG-Eigenschaften entsprechen. Das Finanzprodukt konzentriert sich bei der Auswahl von Portfoliounternehmen auf die folgenden ESG-Prinzipien:
― |
Umwelt: MIG 17 ist bestrebt, Geschäftsvorschläge, Produkte und Dienstleistungen zu fördern, die Umweltauswirkungen und Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel verringern. Insbesondere wird eine Verringerung der Kohlenstoffemissionen angestrebt und das Verantwortungsbewusstsein für Umweltthemen gefördert. |
― |
Soziales: MIG 17 ist bestrebt, die Gleichberechtigung und Chancengleichheit zu fördern. Insbesondere wird angestrebt, die Vielfalt innerhalb der Portfoliounternehmen zu erhöhen und ein integratives Arbeitsumfeld zu fördern. |
― |
Unternehmensführung: MIG 17 ist bestrebt, in ihren Portfoliounternehmen hervorragende Corporate-Governance-Grundsätze und die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften zu gewährleisten. |
Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.
Da das Finanzprodukt noch keine Investitionen explizit ausgewählt oder getätigt hat, können noch keine Angabe erfolgen:
― |
wie und in welchem Umfang die dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen solche in Wirtschaftstätigkeiten sind, die gemäß Artikel 3 der Verordnung (EU) 2020/852 als ökologisch nachhaltig einzustufen sind; |
― |
inwieweit die ökologischen oder sozialen Merkmale erfüllt wurden und |
― |
zum Anteil der Investitionen in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten, die für das Finanzprodukt ausgewählt wurden. |
2. Gesamtkostenquote
Da die Gesellschaft im Jahr 2021 noch keinen Geschäftsbetrieb aufgenommen hatte, können keine aussagekräftigen Angaben zur Gesamtkostenquote erfolgen.
3. Rückvergütungen
Der Kapitalverwaltungsgesellschaft fließen keine Rückvergütungen der aus dem Investmentvermögen an die Verwahrstelle und Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen zu. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft gewährt keine so genannten Vermittlungsprovisionen an Vermittler aus den von dem Investmentvermögen an sie geleisteten Vergütungen.
4. Angaben zur Mitarbeitervergütung (Aufwand) der KVG für das Geschäftsjahr 2021 *
Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr von der KVG an ihre Mitarbeiter gezahlten Vergütungen: | EUR 23.701.942,96 |
davon variabel: | EUR 21.301.699,55 |
Anzahl der Begünstigten: | 19 |
Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlten Vergütungen an Führungskräfte und Mitarbeiter der KVG, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil ausgewirkt hat: | EUR 23.142.674,41 |
davon an Mitarbeiter: | EUR 4.289.579,22 |
* Die KVG verwaltet 15 Investmentvermögen. Aus den hieraus bezogenen Vergütungen einschließlich etwaiger sog. Transaktionsgebühren bzw. erfolgsabhängiger Vergütungen werden die vorstehend genannten Mitarbeitervergütungen der KVG gezahlt.
5. Vergleichende Wertentwicklung
Da die Gesellschaft im Jahr 2021 noch keinen Geschäftsbetrieb aufgenommen hatte, können keine aussagekräftigen Angaben zur Wertentwicklung erfolgen.
6. Verwendungsrechnung
2021 | |
EUR | |
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | -4.800,00 |
2. Gutschrift/Belastung auf Kapitalkonten | 4.800,00 |
3. Bilanzgewinn/Bilanzverlust | 0,00 |
7. Entwicklungsrechnung
2021 | |
EUR | |
I. Wert des Eigenkapitals der Kommanditisten am Beginn des Geschäftsjahres | 0,00 |
1. Entnahmen für das Vorjahr | 0,00 |
2. Zwischenentnahmen | 0,00 |
3. Mittelzufluss (netto) | 0,00 |
a) Mittelzuflüsse aus Gesellschaftereintritten | 0,00 |
b) Mittelabflüsse wegen Gesellschafteraustritten | 0,00 |
4. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres nach Verwendungsrechnung | -4.800,00 |
5. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | 0,00 |
II. Wert des Eigenkapitals der Kommanditisten am Ende des Geschäftsjahres | -4.800,00 |
8. Darstellung der Kapitalkonten
Für die Gesellschafter und Treugeber werden durch die Gesellschaft folgende Konten geführt:
a) Kapitalkonto I
Auf dem Kapitalkonto I werden der Kapitalanteil jedes Gesellschafters und der treuhänderisch gehaltene Kapitalanteil jedes Treugebers gebucht.
b) Kapitalkonto II
Auf dem Kapitalkonto II werden der Betrag des Agios sowie Überzahlungen und Rückzahlungen von Überzahlungen jedes Gesellschafters und Treugebers gebucht.
c) Variables Kapitalkonto I
Auf dem Variablen Kapitalkonto I werden für jeden Gesellschafter und jeden Treugeber die Gewinnanteile, Ausschüttungen, sonstige Entnahmen sowie sonstige Einlagen gebucht.
d) Variables Kapitalkonto II (Verlustvortragskonto)
Auf dem Variablen Kapitalkonto II (Verlustvortragskonto) werden für jeden Gesellschafter und jeden Treugeber die Verlustanteile gebucht. Gewinnanteile werden diesem Variablen Kapitalkonto II bis zu ihrem Ausgleich gutgeschrieben.
e) Verrechnungskonto I
Auf dem Verrechnungskonto I werden die gesamten, jeweils offenstehenden Einzahlungsverpflichtungen jedes Gesellschafters oder Treugebers auf seine Kapitaleinlage gebucht.
f) Verrechnungskonto II
Auf dem Verrechnungskonto II wird die gesamte, jeweils offenstehende Einzahlungsverpflichtung eines Treugebers auf das Agio gebucht.
Kommanditisten | |
EUR | |
Kapitalkonto I | 1.000,00 |
Kapitalkonto II | 0,00 |
Variables Kapitalkonto I | 0,00 |
Variables Kapitalkonto II | -4.800,00 |
Verrechnungskonto I | -1.000,00 |
Verrechnungskonto II | 0,00 |
-4.800,00 |
Unterschrift der Geschäftsleitung
Pullach i. Isartal, den 20. Juni 2022
HMW Komplementär GmbH
Pervin Persenkli
Inga-Maren Gegier
München, den 20. Juni 2022
– Vorstand –
MIG Capital AG
als Kapitalverwaltungsgesellschaft
Michael Motschmann
Jürgen Kosch
Dr. Matthias Kromayer
Kristian Schmidt-Garve
Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die MIG GmbH & Co. Fonds 17 geschlossene Investment-KG, Pullach i. Isartal
Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der MIG GmbH & Co. Fonds 17 geschlossene Investment-KG, Pullach i. Isartal, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 27. Mai 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der MIG GmbH & Co. Fonds 17 geschlossene Investment-KG, Pullach i. Isartal, für das Geschäftsjahr vom 27. Mai 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
• |
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 27. Mai 2021 bis zum 31. Dezember 2021 und |
• |
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen. |
Gemäß § 159 S. 1 i.V.m. § 136 KAGB i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 159 S. 1 i.V.m. § 136 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und einschlägigen europäischen Verordnungen zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 S. 1 i.V.m. § 136 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
• |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen gesetzlichen Vorschriften und der einschlägigen europäischen Verordnungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
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beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Vermerk über die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten
Prüfungsurteil
Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der MIG GmbH & Co. Fonds 17 geschlossene Investment-KG, Pullach i. Isartal, zum 31. Dezember 2021 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 159 i.V.m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 i.V.m. §136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Zuweisungen von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Zuweisungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Auswahlverfahren. |
München, 20. Juni 2022
LM Audit & Tax GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Maximilian Bodenhagen, Wirtschaftsprüfer
Tobias Igl, Wirtschaftsprüfer
Bilanzeid gem. § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB, § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird.
Unterschrift der Geschäftsleitung
Pullach i. Isartal, den 20. Juni 2022
HMW Komplementär GmbH
Pervin Persenkli
Inga-Maren Gegier
München, den 20. Juni 2022
– Vorstand –
MIG Capital AG
als Kapitalverwaltungsgesellschaft
Michael Motschmann
Jürgen Kosch
Dr. Matthias Kromayer
Kristian Schmidt-Garve
Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde am 8. August 2022 festgestellt.
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