Autokäufer, die ihren Volkswagen, Seat, Skoda oder Audi mit einem Kredit der Hersteller-Bank finanziert haben, dürfen den Kredit wahrscheinlich zeitlich unbeschränkt widerrufen, berichtet die Stiftung Warentest. Der Grund: Die Kreditverträge enthalten fehlerhafte Verbraucherinformationen.
Was passiert nach einem Widerruf? Verbraucher, die ihren Kredit widerrufen, erhalten gezahlte Raten und ihre Anzahlung zurück, wenn sie ihr Auto wieder abgeben. Bei Verträgen, die ab dem 13. Juni 2014 geschlossen wurden, fallen nicht einmal Ausgleichszahlungen für den Wertverlust des Fahrzeugs oder die gefahrenen Kilometer an. Nur die Kreditzinsen müssten von Seiten der Hersteller nicht erstattet werden. Das ist anders ist es bei älteren Verträgen, bei denen Verbraucher Wertersatz und Nutzungsentschädigung zu zahlen haben, was dazu führen kann, dass sich der Widerruf wirtschaftlich nicht lohnt.
Wenn Sie also ein Dieselfahrzeug des VW-Konzerns besitzen, dass Sie eigentlich gar nicht mehr haben wollen, könnte der Widerruf Ihres Kreditvertrags ein sinnvoller Weg sein, um den rollenden Untersatz wieder loszuwerden. Mehr zum Thema lesen Sie auf der Internetseite der Stiftung Warentest.
Kreditvertrag prüfen lassen
Bei uns können Sie Ihren Ratenkreditvertrag gegen ein Entgelt von 100 Euro prüfen lassen. Die überwiegende Mehrheit der Kreditverträge, die zur Prüfung auf unseren Tischen landet, enthält fehlerhafte Widerrufsbelehrungen und kann dann noch widerrufen werden. Vor allem Verträge mit Restschuldversicherungen, die es auch bei Autokrediten gibt, sind betroffen.
Sie haben Interesse an einer Prüfung Ihres Vertrags? Dann laden Sie unseren
herunter und schicken Sie ihn ausgefüllt zusammen mit Kopien Ihrer Vertragsunterlagen und vom „Kleingedruckten“ an uns.
- Per Post: Verbraucherzentrale Hamburg, Kirchenallee 22 in 20099 Hamburg
- Per E-Mail: ratenkredit@vzhh.de
Mehr über Ratenkredite und die Möglichkeiten eines Widerrufs lesen Sie in unserem Artikel „Ratenkredite: Mit Widerruf viel Geld sparen“.
Quelle:VZHH
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