Noch vor gut einem Monat sorgt das Oberverwaltungsgericht Bautzen mit der Genehmigung einer „Querdenker“-Demo im Freistaat für Kopfschütteln. Damals war es teilweise dann im Anschluss zu chaotischen Szenen in der Leipziger Innenstadt gekommen.
Nun untersagte es eine solche Veranstaltung jedoch. An der Gefahrenanalyse der Landeshauptstadt Dresden sei nichts auszusetzen, hießt es.
Die für den heutigen Samstag in Dresden geplante „Querdenken“-Kundgebung gegen die Corona-Politik bleibt weiter verboten. Nach dem Verwaltungsgericht Dresden entschied auch das Oberverwaltungsgericht Sachsen in Bautzen entsprechend.
Wie das Oberverwaltungsgericht mitteilte, überwiegt das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit.
Der Beschluss ist nicht anfechtbar.
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