Der US-Spieleentwickler Blizzard ist vor allem durch Computerspiele wie World of Warcraft, StarCraft, Diablo III und Overwatch bekannt. Gegenstand des Verfahrens war die Software Honorbuddy von Bossland, die es World-of-Warcraft-Spielern ermöglicht, bestimmte Spielzüge zu automatisieren. So verschaffen sie sich einen Vorteil vor anderen Mitspielern – was die Nutzungsbedingungen von Blizzard verbieten.
Der Verkauf dieser sogenannten Bot-Programme, so befanden bereits Landgericht (LG) und Oberlandesgericht (OLG) Hamburg in den Vorinstanzen, sei wettbewerbswidrig. Mit dem aktuellen Urteil wies der BGH nun die Revision von Bossland zurück. Somit darf Honorbuddy in Deutschland nicht mehr vertrieben werden.
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Die BGH-Entscheidung gilt als richtungsweisend für weitere anhängige Verfahren. Blizzard hatte auch gegen eine Bot-Software für das Spiel Diablo III und ein sogenanntes Cheat-Programm für Overwatch geklagt. Während Bots lediglich elzüge automatisieren, handelt es sich bei Cheats um Software, die dem Nutzer Funktionen bietet, die ursprünglich im Spiel nicht vorgesehen sind. Beide Methoden verschaffen dem Nutzer Vorteile gegenüber Mitspielern. Gegen den Vertrieb beider Programme hat Blizzard bereits in separaten Verfahren einstweilige Verfügungen erwirkt. Nach dem aktuellen BGH-Urteil wird für dieses Jahr auch dort mit Entscheidungen in den Hauptsacheverfahren gerechnet.
In einem weiteren Streit zwischen Blizzard und Bossland geht es um die urheberrechtliche Frage, ob das deutsche Softwarehaus die Client-Software für Blizzard-Spiele verwenden darf, um Bots zu entwickeln. Dort hatten LG Leipzig und OLG Dresden der Klage von Blizzard stattgegeben. Die Revision hierfür wies der BGH im Oktober 2016 größtenteils ab (I ZR 25/15).
Quelle:Juve
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