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Name Bereich Information V.-Datum
Bankhaus von der Heydt GmbH & Co. KG
München
Rechnungslegung/
Finanzberichte
Offenlegungsbericht 2013 nach § 26a KWG (i. V. m. §§ 319 ff. SolvV) zum 31. Dezember 2013 29.08.2014
 
 

Bankhaus von der Heydt GmbH & Co. KG

München

Offenlegungsbericht 2013 nach § 26a KWG (i. V. m. §§ 319 ff. SolvV) zum 31. Dezember 2013

Inhaltsverzeichnis

1

Einleitung

2
Risikomanagementbeschreibung einzelner Risiken (§ 322 SolvV)
2.1

Strategien

2.2

Struktur

2.3

Art und Umfang der Risikoberichte und des Management-Informations-Systems

3

Eigenmittelstruktur (§ 324 SolvV)

4
Angemessenheit der Eigenmittelausstattung (§ 325 SolvV)
4.1

Adressenausfallrisiko nach KSA Kreditrisiko-Standardansatz

4.2

Marktrisiko nach Standardansatz

4.3

Operationelles Risiko nach Basisindikatoransatz

4.4

Aufsichtsrechtliche Kapitalquoten zum 31.12.2013

5
Adressenausfallrisiko (§ 327 und § 328 SolvV)
5.1

Allgemeine Ausweispflichten (§ 328 SolvV)

5.2

KSA-Forderungsklassen (§ 328 SolvV)

6

Marktrisiko (§ 330 SolvV)

7

Operationelles Risiko (§ 331 SolvV)

8

Beteiligungen im Anlagebuch (§ 332 SolvV)

9

Zinsänderungsrisiko (§ 333 SolvV)

10

Kreditrisikominderungstechniken (§ 336 SolvV)

1 Einleitung

Die Offenlegung dient zur quantitativen und qualitativen Ergänzung des Jahresabschlusses. Ziel der Publizierung soll gemäß den Empfehlungen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht die Erhöhung der Markttransparenz bei den Marktteilnehmern sein.

Als Institut im Sinne von § 1 KWG wendet das Bankhaus von der Heydt die Offenlegungsvorschriften gemäß § 26a KWG i.V.m. § 319 ff. der Solvabilitätsverordnung (SolvV) - beides in der jeweils gültigen Fassung, die zum 31.12.2013 Bestand hatte - an. Als wesentliche Aspekte gelten neben der Risikolage auch die Ausgestaltung des Risikomanagements und die Angemessenheit der Eigenkapitalausstattung. Die expliziten Anforderungen sind durch die SolvV vorgegeben.

Das vorliegende Dokument dient zur Erfüllung der aufgeführten Vorschriften durch das Bankhaus von der Heydt.

2 Risikomanagementbeschreibung einzelner Risiken (§ 322 SolvV)

2.1 Strategien

Das Risikomanagement basiert auf der durch die Geschäftsleitung beschlossenen Geschäfts- und Risikostrategie.

Die Informationen zum Risikomanagement sind im Risikobericht des Lageberichts zum Jahresabschluss per 31.12.2013 dargestellt.

2.2 Struktur

Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgt auf Grundlage einer limitbasierten Risikotragfähigkeitsberechnung. Das Gesamtrisikolimit ist auf die definierten Risikoarten Adressenausfall-, Markt-, Geschäfts-, operationelles Risiko und Zinsänderungsrisiko des Anlagebuches verteilt, wobei das Liquiditätsrisiko (separater Stresstest) keine Berücksichtigung findet.

2.3 Art und Umfang der Risikoberichte und des Management-Informations-Systems

Die Einhaltung der Risiko-Limite wird durch den Fachbereich Finanzen permanent überwacht und somit sichergestellt.

Zum Zwecke der nach MaRisk vorgeschriebenen Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten (inkl. Stresstests) werden im Rahmen der Erstellung des Tagesreportings in Kurzform sowie eines monatlichen Management-Informations-Reports aufbereitet.

3 Eigenmittelstruktur (§ 324 SolvV)

Das modifizierte Eigenkapital (gemäß § 10 Abs. 1d KWG) stellt sich per 31.12.2013 nach Feststellung des Jahresabschlusses wie folgt dar:

in TEUR
Gezeichnetes Kapital 10.000
Bilanzverlust -2.932
Abzugspositionen gemäß § 10 Abs. 2 a Satz 2 KWG -82
Kernkapitals nach § 10 Abs. 2 a KWG 6.986
Haftendes Eigenkapital 6.986

4 Angemessenheit der Eigenmittelausstattung (§ 325 SolvV)

Im Nachfolgenden werden die aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalanforderungen - getrennt nach Adressenausfall-, Markt- und operationellen Risiken - zum Geschäftsschluss per 31.12.2013 dargestellt.

4.1 Adressenausfallrisiko nach KSA Kreditrisiko-Standardansatz

KSA-Forderungsklassen Eigenkapitalanforderungen
TEUR
Institute 34
Unternehmen/natürliche Personen 120
Beteiligungen 39
von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen 4
Investmentanteile 69
sonstige Positionen 22

4.2 Marktrisiko nach Standardansatz

Risikopositionen Eigenkapitalanforderungen
TEUR
Währungsgesamtposition 0

4.3 Operationelles Risiko nach Basisindikatoransatz

Risikopositionen Eigenkapitalanforderungen
TEUR
Operationelles Risiko 184

4.4 Aufsichtsrechtliche Kapitalquoten zum 31.12.2013

Eigenmittelanforderungen gesamt TEUR 472
Gesamtkapitalquote 117,50 %
Kernkapitalquote 117,50 %

Die Kapitalquote lag im Berichtsjahr stets deutlich über der aufsichtsrechtlich vorgeschriebenen Mindestquote.

5 Adressenausfallrisiko (§ 327 und § 328 SolvV)

Der Gesamtbetrag der Forderungen gemäß § 19 Abs. 1 KWG (Bruttokreditvolumen) kann wie folgt nach verschiedenen Forderungsarten aufgegliedert werden:

5.1 Allgemeine Ausweispflichten (§ 327 SolvV)

Bruttokreditvolumen nach Branchen (in TEUR)

Hauptbranchen Kredite, Zusagen und andere nicht-derivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivate
Zentralbanken 1.511 0 0
Kreditinstitute 125 4.491 0
sonstige Finanzunternehmen 0 872 0
Unternehmen/natürliche Personen 1.502 0 0

Bruttokreditvolumen nach geografischer Verteilung (in TEUR)

Geografische Hauptgebiete Kredite, Zusagen und andere nicht-derivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivate
Deutschland 3.136 1.367 0
Europäischer Wirtschaftsraum (ohne Deutschland) 0 3.996 0
Sonstige 2 0 0

Bruttokreditvolumen nach Restlaufzeiten (in TEUR)

Restlaufzeiten Kredite, Zusagen und andere nicht-derivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivate
< 1 Jahr 1.636 495 0
1 - 5 Jahre 1.502 3.996 0
unbestimmte Laufzeit 0 872 0

Notleidende und in Verzug geratene Kredite

Gemäß Definition des Bankhauses werden Forderungen als „in Verzug“ klassifiziert, wenn diese mehr als 90 aufeinander folgende Tage überfällig sind. Der Verzug wird dabei kundenbezogen ermittelt. Die Einstufung von Forderungen als „notleidend“ orientiert sich an den Kriterien zur Bildung von Risikovorsorge.

Zum 31.12.2013 bestanden nach dieser Definition keine notleidenden oder in Verzug geratene Forderungen.

Entwicklung der Risikovorsorge

Für Wertpapiere des Anlagevermögens wurde eine Einzelwertberichtigung von TEUR 65 zum Bilanzstichtag vorgenommen. Weitere Einzel- oder Pauschalwertberichtigungen bzw. Rückstellungen waren für das Kreditgeschäft nicht erforderlich.

5.2 KSA-Forderungsklassen (§ 328 SolvV)

Zur Bestimmung des KSA-Risikogewichtes gem. § 41 ff. SolvV haben wir die OECD-Liste der Länderklassifizierung benannt.

Risikogewicht
in %
Gesamtsumme der ausstehenden Forderungsbeträge (Standardansatz;
in TEUR)
0 3.867
10 494
20 2.096
50 0
100 3.129

6 Marktrisiko (§ 330 SolvV)

Gemäß § 330 SolvV muss das Bankhaus als Nicht-Handelsbuchinstitut die Eigenkapitalanforderungen für Fremdwährungsrisiken offen legen:

Risikopositionen Eigenkapitalanforderungen
TEUR
Währungsgesamtposition 0

7 Operationelles Risiko (§ 331 SolvV)

Die Eigenmittelanforderungen für das operationelle Risiko werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß § 271 SolvV ermittelt. Hierbei wird der Durchschnitt der Bruttoerträge aus den drei vergangenen Geschäftsjahren mit einem Faktor von 15% gewichtet.

8 Beteiligungen im Anlagebuch (§ 332 SolvV)

Es werden folgende Beteiligungen (nicht börsengehandelt) im Anlagebuch ausgewiesen:

Buchwert
in TEUR
beizulegender Wert
in TEUR
Wertpapiere des Anlagevermögens 872 872
Anteile an verbundenen Unternehmen 430 430

Die Bewertung der Wertpapiere des Anlagevermögens und der Beteiligungen erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorschriften.

9 Zinsänderungsrisiko (§ 333 SolvV)

Wesentliche Zinsänderungsrisiken werden durch Beachtung einer Fristenkongruenz vermieden. Die Ermittlung des Zinsänderungsrisikos erfolgt monatlich anhand des vorgebenden Zinsschockszenarios (vgl. Bundesbank-Rundschreiben 11/2011 vom 09.11.2011) mit einer Parallelverschiebung von +200 Basispunkten und -200 Basispunkten. Zum Stichtag bestanden folgende Werte:

+200 Basispunkte -200 Basispunkte
  TEUR -7 TEUR 7
  -0,10% 0,10%

10 Kreditrisikominderungstechniken (§ 336 SolvV)

Kreditrisikominderungstechniken werden von uns nicht verwendet.