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PASSIVA
Von der Briese Schiffahrts GmbH & Co. KG MS "Nordermoor" sind die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften & Co. zu beachten.
Die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a und 288 HGB werden bei der Aufstellung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
Gemäß § 264c Abs. 1 HGB wird die Bilanz um den Posten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern erweitert.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten (in der Regel dem Nennwert) bzw. mit den am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Werten angesetzt.
Die flüssigen Mittel sind zu Nennwerten erfasst.
Bei der Bildung der sonstigen Rückstellungen werden alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften berücksichtigt. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlichen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten und deren Besicherung sind dem folgenden Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen:
Persönlich haftender Gesellschafter der Firma Briese Schiffahrts GmbH & Co. KG MS "Nordermoor" war zum Bilanzstichtag die Firma Briese Consulting Beteiligungs GmbH, Leer mit einem gezeichneten Kapital in Höhe von EUR 25.000,00. Diese ist gleichzeitig alleiniges Geschäftsführungsorgan der Gesellschaft.
Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin waren im Geschäftsjahr und sind bis heute:
Prof. Dipl.-Ing. Roelf Briese, Kapitän und Reeder, Leer
Dipl.-Ökonom Frank Dreyer, kaufmännischer Angestellter, Ihlow
Dipl.-Ing. Dirk Schmidt, technischer Inspektor, Leer
Der Jahresabschluss wurde gem. Protokoll vom 28.06.2013 festgestellt.