DerJahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Aktien-Gesetztes zu beachten. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft einen kleine Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden, soweit nicht ausdrücklich erläutert.Der Bestandsnachweis der Vermögens- und Schuldposten wurde anhand ordnungsgemäßer Unterlagen der Gesellschaft geführt. Das Sachanlagevermögen wird durch eine elektronisch geführte Anlagenkartei nachgewiesen. Für die Forderungen und Verbindlichkeiten liegen mit den Sachkonten abgestimmte Saldenlisten vor. Die Bankguthaben sind durch Bankauszüge belegt. Für die übrigen Rückstellungen liegen Berechnungen vor. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.Der Warenbestand wurde in der Inventur zum Bilanzstichtag ermittelt. Die Bewertung erfolgte zu Anschaffungskosten.Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert ausgewiesen; die Werthaltigkeit der Forderungen wurde ausdrücklich nicht geprüft und war nicht Gegenstand des Auftrags. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nominalwert angesetzt.Die Aktivierung von latenten Steuern im Vorjahr betraf aktive Steuerlatenzen auf die steuerlichen Verlustvorträge. Allerdings erfolgte in der Handelsbilanz im Vorjahr die Aktivierung u.a. aus Vorsichtsgründen nicht für einen fünfjährigen Prognosezeitraum, sondern nur für einen einjährigen Prognosezeitraum. Nachdem eine für 2011 aufgestellte Prognose nicht eingetreten ist, waren die im Vorjahr aktivierten latenten Steuern im Geschäftsjahr in voller Höhe aufwandswirksam aufzulösen. Durch die Auflösung der aktiven latenten Steuern vermindert sich der Wert der ausschüttungsgesperrten Beträge auf 0 EUR (Vj. 9.000 EUR). Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten sowie für Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtung werden in Höhe des Betrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung der Verpflichtung notwendig ist. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten in ausreichender Höhe. Die Rückstellungsbeträge werden nur abgezinst, wenn die zugrundeliegenden Verbindlichkeiten einen Zinsanteil enthalten.Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen besteht der übliche Eigentumsvorbehalt.Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. Aufwendungen und Erträge sind periodengerecht auf das Geschäftsjahr abgegrenzt.Das Grundkapital von 50.000,00 EUR ist eingeteilt in 50.000 Stück Stammaktien zum Nennwert von je 1 EUR. Die Aktien sind Namensaktien.Im Geschäftsjahr 2011 waren folgende Rechte nach § 160 Abs. 1 Nr. 6 AktG vorhanden:Nachrangige Namensgenussrechte unter Beteiligung am Gewinn (gestaffelte Sätze) sowie am Verlust (vorangig); Gesamtvolumen 330.000 EUR, gewährt in 2008 mit vollständiger Einzahlung nach Anforderung in den Jahren 2008 bis 2011; Laufzeit unbestimmt; Kündigungsfrist 2 Jahre, frühestens per Ende 2013; das Genussrechtskapital wird in Höhe des Jahresfehlbetrags vorrangig vermindert. Für die Restlaufzeit ist somit jedenfalls gewährleistet, dass das im Eigenkapital ausgewiesene Genussrechtskapital die Kriterien der Nachrangigkeit, der Verlustteilnahme bis zur vollen Höhe sowie der Erfolgsabhängigkeit der Vergütung erfüllt. Die im Vorjahr vorgenommene offene Absetzung des bis dahin nicht eingeforderten Genussrechtskapitals von 55.000 EUR hat sich durch die Einzahlung des Betrages im Geschäftsjahr von 55.000 EUR aufgelöst. Die Veränderungen des Genussrechtskapitals sind wie Rücklagenentnahmen nach dem Jahresfehlbetrag auszuweisen und als Entnahmen aus dem Genussrechtskapital zu bezeichnen. Dementsprechend wird der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres durch die Entnahme aus dem Genussrechtskapital in voller Höhe ausgeglichen. In der Bilanz wurde das Genussrechtskapital sowie der Jahresfehlbetrag nach dieser Entnahme dargestellt. Das Genussrechtskapital wurde somit um die Verlustbeteiligung des Geschäftsjahres gemindert bzw. der Jahresfehlbetrag auf 0 ausgeglichen.Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Person geführt: Herr Michael Hillenbrand (Vorstand)Mitglieder des Aufsichtsrates: Herr Manfred Baier, Vorsitzender; Herr Prof. Dr. jur. Ralf Jahn, stellv. Vorsitzender; Herr Joachim HillenbrandUnterschrift der Geschäftsführung / des VorstandsWürzburg, den gez. Michael Hillenbrand
Der Jahresabschluss wurde am 25.05.2012 festgestellt.