FELLOWHOME AG
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011
bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva |
|
31.12.2011 EUR
|
31.12.2010 EUR
|
A.
Anlagevermögen |
98.171,00 |
148.428,00 |
I.
Immaterielle
Vermögensgegenstände |
63.806,00 |
112.420,00 |
II.
Sachanlagen |
21.865,00 |
23.508,00 |
III.
Finanzanlagen |
12.500,00 |
12.500,00 |
B.
Umlaufvermögen |
520.139,02 |
511.436,59 |
I.
Vorräte |
90.531,32 |
136.799,92 |
II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
349.961,22 |
364.622,52 |
III.
Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und
Schecks |
79.646,48 |
10.014,15 |
C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
62.004,27 |
18.813,84 |
D.
nicht durch Eigenkapital
gedeckter Fehlbetrag |
287.291,31 |
0,00 |
Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
967.605,60
|
678.678,43 |
Passiva |
|
31.12.2011 EUR
|
31.12.2010 EUR
|
A.
Eigenkapital |
0,00 |
223.787,32 |
I.
gezeichnetes Kapital /
Kapitalkonto/ Kapitalanteile |
329.351,00 |
329.351,00 |
II.
Kapitalrücklage |
1.126.395,49 |
1.126.395,49 |
III.
Verlustvortrag |
1.231.959,17 |
653.631,33 |
IV.
Jahresfehlbetrag |
511.078,63 |
578.327,84 |
V.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
287.291,31 |
0,00 |
B.
Rückstellungen |
70.777,00 |
6.685,00 |
C.
Verbindlichkeiten |
896.828,60 |
448.206,11 |
Bilanzsumme,
Summe Passiva |
967.605,60 |
678.678,43 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2011 der FELLOWHOME AG,
Berlin, wird nach
den gesetzlichen Vorschriften des HGB und des
Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die Regelungen des
GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale
einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß
§ 267 Abs. 1 HGB auf.
Von den Erleichterungen des § 326 HGB bei der Offenlegung wird
Gebrauch gemacht. Größenabhängige
Erleichterungen, die bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses nicht oder nur teilweise
in Anspruch genommen wurden, werden bei der Offenlegung
nachgeholt.
Von der Aufstellung eines Lageberichtes hat die Gesellschaft
gemäß § 264 Abs. 1 S.4
HGB abgesehen.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden unverändert zum
Vorjahr angewandt (Stetigkeitsgebot).
Trotz bestehender bilanzieller Überschuldung wird zu
Fortführungswerten bilanziert, da die
Überschuldung nach Ansicht der Geschäftsführung durch ausreichend
stille Reserven, insbesondere eines
originären Firmenwertes ausreichend abgedeckt ist und die
Fortführung der Gesellschaft auf Grund
von geeignetet Maßnahmen überwiegend wahrscheinlich ist.
Das Anlagevermögen wird zu fortgeführten Anschaffungskosten
bilanziert. Die Gegenstände des
Sachanlagevermögens werden degressiv/linear abgeschrieben.
Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungskosten. Das
Niederstwertprinzip und
der Grundsatz der verlustfreien Bewertung werden
beachtet.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit
Nennwerten angesetzt.
Rückstellungen werden in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages
gebildet und berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten.
Die Verbindlichkeiten werden mit den Erfüllungsbeträgen
angesetzt.
Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
Die Gesellschaft hat gemäß § 266 Abs. 1 S. 3 HGB im Rahmen der
Offenlegung von der
größenabhängigen Erleichterung Gebrauch gemacht und
lediglich eine verkürzte Bilanz
aufgestellt.
Anlagevermögen
Auf die Aufstellung eines Anlagegitters (§ 268 Abs. 2 HGB) wird
gemäß § 274 a Nr. 1 HGB verzichtet.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Auf die Erläuterungen der unter den sonstigen
Vermögensgegenständen ausgewiesenen,
erst nach dem Abschlussstichtag entstehenden Beträgen (§ 268 Abs. 4
S. 2 HGB), wird gemäß § 274 a Nr. 2 HGB
verzichtet.
Rechnungsabgrenzungsposten
Auf die Angabe des nach § 250 Abs. 3 HGB in den aktiven
Rechnungsabgrenzungsposten
aufgenommenen Disagio (§ 268 Abs. 6 HGB) wird im Rahmen des
offenzulegenden Abschluss gemäß § 274 a
Nr. 4 HGB verzichtet.
Rückstellungen
Bezüglich der Erläuterung zu den sonstigen Rückstellungen gemäß §
285 Nr. 12 HGB wird
von der Erleichterung des § 288 Abs. 1 HGB bei der
Offenlegung Gebrauch gemacht.
Verbindlichkeiten
Bezüglich der Aufgliederung der in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten gemäß § 285 Nr. 2 HGB
wird von der Erleichterung des § 288 Abs. 1 HGB bei der Offenlegung
Gebrauch gemacht. Ebenso wird im Rahmen
des offenzulegenden Abschlusses bei den Verbindlichkeitenposten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte
gesichert sind, auf die Aufgliederung (§
285 Nr. 2 HGB) gemäß § 288 Abs. 1 HGB verzichtet.
Auf die Erläuterung der unter den Verbindlichkeiten
ausgewiesenen, erst nach dem
Abschlussstichtag rechtlich
entstehenden Beträgen (§ 268 Abs. 5 S. 3 HGB), wird gemäß § 274 a
Nr. 3 HGB verzichtet.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Auf die Offenlegung der Gewinn- und Verlustrechnung wird gemäß
der größenabhängigen Erleichterung nach
§ 326 S. 1 HGB verzichtet. Des Weiteren wird gemäß § 326 S. 2 HGB
auf die Angaben im Anhang, welche die
Gewinn- und Verlustrechnung betreffen, verzichtet.
Sonstige Angaben
Anzahl der Arbeitnehmer
Bezüglich der Angabe der durchschnittlichen Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten
Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 HGB) wird von der
Erleichterung des § 288 Abs. 1 HGB bei
der Offenlegung Gebrauch gemacht.
Geschäftsführung
Im Geschäftsjahr 2011 erfolgt die Geschäftsführung durch die
Geschäftsführer:
Herrn Udo Schloemer, Berlin, und
Herrn Oliver Diethert, Berlin
Auf die Angabe der den Mitgliedern des Geschäftsführungsorgans
gewährten Gesamtbezüge (§ 285 Nr. 9 a)
HGB) sowie die Angabe der Gesamtbezüge der früheren Mitglieder des
Geschäftsführungsorgans (§ 285 Nr. 9 b)
HGB) wird gemäß § 288 Abs. 1 HGB verzichtet.
Berlin, den 19.03.2013
gez. Udo Schloemer und Oliver Diethert Geschäftsführer
Der Jahresabschluss wurde am 13. Februar 2013 von der
Gesellschafterversammlung festgestellt
und genehmigt.
Bestätigungsvermerk |