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Name Bereich Information V.-Datum
Private Equity Fonds I AG & Co KG a.A.
Heidenheim an der Brenz
Rechnungslegung/
Finanzberichte
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 20.06.2011 bis zum 19.06.2012 21.05.2014
 
 

Private Equity Fonds I AG & Co KG a.A.

Heidenheim an der Brenz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 20.06.2011 bis zum 19.06.2012

Bilanz

Aktiva

19.06.2012
EUR
19.06.2011
EUR
A. Anlagevermögen 434.732,00 434.732,00
I. Finanzanlagen 434.732,00 434.732,00
B. Umlaufvermögen 227.041,54 232.262,62
I. Vorräte 0,00 65.270,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 226.985,99 166.616,83
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 221.990,35 163.668,74
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 55,55 375,79
Bilanzsumme, Summe Aktiva 661.773,54 666.994,62

Passiva

19.06.2012
EUR
19.06.2011
EUR
A. Eigenkapital 658.430,42 665.557,64
I. gezeichnetes Kapital 700.000,00 700.000,00
II. Verlustvortrag 34.442,36 - 12.943,00
III. Jahresfehlbetrag 7.127,22 47.385,36
B. Rückstellungen 400,00 300,00
C. Verbindlichkeiten 2.943,12 1.136,98
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 2.943,12 1.136,98
Bilanzsumme, Summe Passiva 661.773,54 666.994,62

ANHANG – ERLÄUTERNDEN BERICHT

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss zum 19.06.2012 wurde nach den Vorschriften des Bilanzrichtlinien-Gesetzes vom 19. Dezember 1985 erstellt.

Die Bilanz wurde nach § 266 HGB gegliedert.

Die zur Erläuterung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erforderlichen Angaben sind in den Anhang übernommen worden.

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist gesondert im Anlagenverzeichnis dargestellt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Die Gesellschaft wird vertreten durch den Vorstand des Liquidators. Liquidator ist die Reich Industries AG, alleiniger Vorstand ist Herr Wolfgang Reich.

Auf der Hauptversammlung am 19.06.2009 wurde die Auflösung der Gesellschaft beschlossen.

Beteiligungen:

Zum 19.06.2012 hält die Gesellschaft keine Beteiligungen über 20 %.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Grundsätzliche Abweichungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Vergleich zum Vorjahr liegen nicht vor.

Im Einzelnen wird nach folgenden Grundsätzen bewertet:

Anlagevermögen

Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bzw. zum Nennwert bewertet. Das Anlagevermögen besteht aus Aktien der SPV AG & Co. KGaA. Diese sind an der Börse nicht handelbar, daher ist eine kurzfristige Liquidierung voraussichtlich nicht möglich. Aus diesem Grund werden die Aktien weiterhin im Anlagevermögen gehalten.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen werden alle erkennbaren Risiken durch Einzelwertberichtigungen/Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt.

Der Kassenbestand und die Bankguthaben sind mit dem Nominalwert bewertet.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden entsprechend den Vorjahren gebildet.

Rückstellungen

Die Rückstellungen werden in Höhe der voraussichtlich anfallenden und noch nicht in Rechnung gestellten Aufwendungen gebildet.

Die Rückstellungen werden mit den Nominalwertbeträgen bzw. mit den durch Gutachten ermittelten Beträgen angesetzt.

Der Ansatz berücksichtigt alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten mit dem Betrag ihrer voraussichtlichen Inanspruchnahme.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Es sind keine Verbindlichkeiten vorhanden, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind.

Es bestehen nach Aktenlage keine Bürgschaftsverpflichtungen oder ähnliche Verpflichtungen, für die keine Passivposten gebildet wurden.

Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit den Wertansätzen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.

Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten wurden nicht vorgenommen.

Die auf die vorhergehenden Jahresabschlüsse angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten.

C. Angaben und Erläuterungen zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt § 275 II HGB.

Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Der Vorstand der Liquidatorin

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.