Private Equity Fonds I AG & Co KG a.A.
Heidenheim an der Brenz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 20.06.2011 bis zum 19.06.2012
Bilanz
Aktiva
|
19.06.2012 EUR
|
19.06.2011 EUR
|
A. Anlagevermögen |
434.732,00 |
434.732,00 |
I. Finanzanlagen |
434.732,00 |
434.732,00 |
B. Umlaufvermögen |
227.041,54 |
232.262,62 |
I. Vorräte |
0,00 |
65.270,00 |
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
226.985,99 |
166.616,83 |
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
221.990,35 |
163.668,74 |
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
55,55 |
375,79 |
Bilanzsumme, Summe Aktiva |
661.773,54
|
666.994,62 |
Passiva
|
|
|
|
19.06.2012 EUR
|
19.06.2011 EUR
|
A. Eigenkapital |
658.430,42 |
665.557,64 |
I. gezeichnetes Kapital |
700.000,00 |
700.000,00 |
II. Verlustvortrag |
34.442,36 |
- 12.943,00 |
III. Jahresfehlbetrag |
7.127,22 |
47.385,36 |
B. Rückstellungen |
400,00 |
300,00 |
C. Verbindlichkeiten |
2.943,12 |
1.136,98 |
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
2.943,12 |
1.136,98 |
Bilanzsumme, Summe Passiva |
661.773,54 |
666.994,62 |
ANHANG – ERLÄUTERNDEN BERICHT
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 19.06.2012 wurde nach den Vorschriften des Bilanzrichtlinien-Gesetzes
vom 19. Dezember 1985 erstellt.
Die Bilanz wurde nach § 266 HGB gegliedert.
Die zur Erläuterung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erforderlichen
Angaben sind in den Anhang übernommen worden.
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist gesondert im Anlagenverzeichnis dargestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Gesellschaft wird vertreten durch den Vorstand des Liquidators. Liquidator
ist
die Reich Industries AG, alleiniger Vorstand ist Herr Wolfgang Reich.
Auf der Hauptversammlung am 19.06.2009 wurde die Auflösung der Gesellschaft beschlossen.
Beteiligungen:
Zum 19.06.2012 hält die Gesellschaft keine Beteiligungen über 20 %.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Grundsätzliche Abweichungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Vergleich
zum Vorjahr liegen nicht vor.
Im Einzelnen wird nach folgenden Grundsätzen bewertet:
Anlagevermögen
Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bzw. zum Nennwert bewertet.
Das
Anlagevermögen besteht aus Aktien der SPV AG & Co. KGaA. Diese sind an der Börse
nicht
handelbar, daher ist eine kurzfristige Liquidierung voraussichtlich nicht möglich.
Aus diesem Grund werden die Aktien weiterhin im Anlagevermögen gehalten.
Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt.
Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen werden alle erkennbaren Risiken
durch Einzelwertberichtigungen/Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt.
Der Kassenbestand und die Bankguthaben sind mit dem Nominalwert bewertet.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden entsprechend den Vorjahren gebildet.
Rückstellungen
Die Rückstellungen werden in Höhe der voraussichtlich anfallenden und noch nicht
in
Rechnung gestellten Aufwendungen gebildet.
Die Rückstellungen werden mit den Nominalwertbeträgen bzw. mit den durch Gutachten
ermittelten Beträgen angesetzt.
Der Ansatz berücksichtigt alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
mit dem Betrag ihrer voraussichtlichen Inanspruchnahme.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert.
Es sind keine Verbindlichkeiten vorhanden, die durch Pfandrechte oder ähnliche
Rechte
gesichert sind.
Es bestehen nach Aktenlage keine Bürgschaftsverpflichtungen oder ähnliche Verpflichtungen,
für die keine Passivposten gebildet wurden.
Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit den Wertansätzen
der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.
Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten
wurden nicht vorgenommen.
Die auf die vorhergehenden Jahresabschlüsse angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
wurden beibehalten.
C. Angaben und Erläuterungen zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt
§
275 II HGB.
Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der
Vorstand der Liquidatorin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist
vor der Feststellung offengelegt.
|