» Erweiterte Suche
Eine Volltextrecherche über den Veröffentlichungsinhalt ist bei Jahresabschlüssen / Jahresfinanzberichten und Veröffentlichungen nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB nicht möglich.
Hinterlegte Jahresabschlüsse (Bilanzen) stehen im Unternehmensregister zur Beauskunftung zur Verfügung.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände (u. a. Software) werden entsprechend der handelsrechtlichen Vorschriften aktiviert und nach ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb der zugelassenen Zeiträume linear vorgenommen.Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 150,00 € (geringwertige Wirtschaftsgüter) werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Wirtschaftsgüter zwischen 150,00 € und 1.000,00 € werden als Sammelposten aktiviert und mit einer Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben.Die Finanzanlagen werden mit Anschaffungskosten angesetzt. Vorräte werden grundsätzlich mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu niedrigeren Tageswerten bewertet. Handelsrechtliche Bewertungsgrundsätze werden berücksichtigt. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit usw. ergeben, werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Für einen Teil der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die die Voraussetzungen des § 240 Abs. 3 HGB erfüllen, werden Festwerte angesetzt.Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert, dem niedrigeren beizulegenden Wert bzw. mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital der Versicherungsgesellschaft angesetzt. Für das allgemeine Kreditrisiko werden Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.Pensionsrückstellungen werden in Höhe der anerkannten handelsrechtlichen Grundsätze gebildet.Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer und handelsrechtlicher Beurteilung notwendig ist.Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Das Disagio für ein aufgenommenes Darlehen wird aktiv abgegrenzt.Die Bilanzierung erfolgt vor Verwendung des Jahresüberschusses.gez. Florian Andreschewski, Geschäftsleitung
Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2014 festgestellt.